Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026


Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.

IfW hält an BIP-Prognose fest – Iran-Krieg drückt jedoch auf Perspektiven

12.06.2026


Das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) rechnet trotz der Belastungen durch den Krieg im Nahen Osten weiterhin mit einem leichten Wachstum der deutschen Wirtschaft. In seiner Sommerprognose bestätigt das Institut für das laufende Jahr einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,8 Prozent. Zugleich werden die mittelfristigen Aussichten vorsichtiger eingeschätzt: Für 2027 senkten die Kieler Ökonomen ihre Prognose von bislang 1,4 auf nun 1,0 Prozent.

Als zentralen Belastungsfaktor nennt IfW-Präsident Moritz Schularick die Folgen des Iran-Kriegs. Der Anstieg der Rohstoffpreise erweise sich als hartnäckig und belaste die wirtschaftliche Dynamik voraussichtlich bis ins kommende Jahr hinein. Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt auch das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), das ebenfalls auf den dämpfenden Effekt höherer Energie- und Rohstoffkosten verweist.

Nach Einschätzung des IfW wird die Konjunktur derzeit vor allem von der Finanzpolitik gestützt. Expansive Impulse aus öffentlichen Konsum- und Investitionsausgaben sollen einen Teil der Schwäche in anderen Bereichen kompensieren. Von den traditionell starken Wachstumstreibern der deutschen Wirtschaft – Exporten und Unternehmensinvestitionen – seien hingegen bislang kaum Anzeichen für eine kräftige Erholung zu erkennen, wie sie für frühere Aufschwungphasen typisch gewesen sei. Die Beschäftigungsperspektiven bewertet das Institut entsprechend verhalten.

Zwar hätten sich die Ausfuhren zuletzt stabilisiert, doch spricht das IfW nach den Rückgängen der vergangenen Jahre weiterhin nicht von einer dynamischen Exporterholung. Konjunkturexperte Stefan Kooths warnt in diesem Zusammenhang vor einer schwindenden internationalen Wettbewerbsfähigkeit: Diese Entwicklung dürfte nach seiner Einschätzung weitere Verluste an Weltmarktanteilen nach sich ziehen. Im Vergleich zu früheren Aufschwüngen fielen die erwarteten Zuwächse insgesamt mager aus, und ohne tiefgreifende Reformen zur Stärkung des Standorts drohe die deutsche Wirtschaft in ein Umfeld nachlassender Wachstumskräfte abzugleiten.