
Der Standortentscheid ist gefallen: Hitachi Energy baut seinen neuen Schweizer Hauptsitz nicht in Wettingen AG, sondern in Otelfingen im Kanton Zürich. Der international tätige Technologiekonzern will auf einem Campus das bisher über zwölf Standorte verteilte Geschäft in der Schweiz konzentrieren und dort langfristig rund 3000 Arbeitsplätze ansiedeln. Bereits heute sichert das Unternehmen nach eigenen Angaben 1000 Stellen, zusätzlich sollen auf dem neuen Areal bis zu 2000 weitere Jobs entstehen.
Otelfingen setzt sich damit gegen die Aargauer Gemeinde Wettingen durch, die auf der «grünen Wiese» im Gebiet Tägerhardächer auf die Ansiedlung gehofft hatte. Statt eines kompletten Neubaus nutzt Hitachi in Otelfingen das ehemalige, teils unter Schutz stehende Jelmoli-Verteilzentrum sowie angrenzende Parzellen – insgesamt 11 Hektaren. Ausschlaggebend waren nach Angaben der Beteiligten unter anderem die bestehende S-Bahn-Haltestelle direkt beim Areal, die Möglichkeit einer etappierten Entwicklung des Projekts sowie die Risikoabwägung zwischen Umnutzung bestehender Bausubstanz und einem Neubau.
Für Otelfingen markiert der Entscheid einen Einschnitt von historischer Dimension: Die Gemeinde vergleicht die Ansiedlung der Energie-Sparte von Hitachi mit dem Zuzug von Jelmoli in den 1960er-Jahren. Der Campus soll zunächst mit rund 1600 Arbeitsplätzen starten und später auf bis zu 3000 ausgebaut werden. Hitachi Energy plant, bis 2030 die heutigen Standorte in Baden, Dättwil, Turgi-Untersiggenthal, Seon und Zürich-Altstetten in Otelfingen zu bündeln. Der Konzern bekräftigt, die Schweiz bleibe ein entscheidendes Zentrum für die Weiterentwicklung seiner Technologien.
Im Aargau überwiegen Enttäuschung und Sorge. Rund 1000 Arbeitsplätze gehen dem Kanton mit der Verlagerung verloren, wie die Standortförderung bestätigt. Wettingen hatte sich von dem Projekt nicht nur Impulse für das wirtschaftlich angeschlagene Gemeinwesen, sondern auch bis zu zweistellige Millionenerträge pro Jahr in der Gemeindekasse erhofft. Gleichzeitig war das Vorhaben politisch umstritten: Für den geplanten Campus hätte Landwirtschaftsland umzoned werden müssen, wogegen sich insbesondere die Nachbargemeinde Würenlos stellte und unter anderem steigende Immobilienpreise und mehr Verkehr befürchtete. Dass nun Otelfingen mit bestehender Infrastruktur und höherer Unternehmenssteuerbelastung den Zuschlag erhält, verschiebt das wirtschaftliche Gewicht in der Region Limmattal zugunsten des Kantons Zürich.

Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.