XCMG präsentiert den weltweit ersten 14.000-Tonnen-Ringkran und definiert das Heben von Ultra-Schwerlasten neu

28.08.2026

XUZHOU, China, 28. August 2026 /PRNewswire/ -- XCMG hat bekannt gegeben, dass die erste Haupteinheit des weltweit ersten 14.000-Tonnen-Ringkrans vom Band gelaufen ist – ein historischer Durchbruch in der Technologie für extrem schwere Lastenhebungen. Der gemeinsam von XCMG und Sinopec Heavy Lifting & Transportation Co., Ltd. entwickelte Kran wird der leistungsstärkste jemals gebaute Ringkran sein und einen neuen Maßstab für Großbauprojekte weltweit setzen.

XCMG Unveils World’s First 14,000-Ton Ring Crane

Der Kran zeichnet sich durch einen modularen Aufbau aus, der aus zwei Haupteinheiten besteht, die im Verbund arbeiten. Die erste Haupteinheit hat die Endmontage abgeschlossen und kann eigenständig Hebevorgänge durchführen. Sobald beide Einheiten fertiggestellt und integriert sind, wird der Kran über eine maximale Tragkraft von 14.000 Tonnen und ein maximales Hubmoment von 700.000 Tonnenmetern verfügen, wobei mehrere wichtige Leistungsdaten voraussichtlich branchenführend sein werden.

„Dieser Kran ist mehr als nur eine schrittweise Verbesserung; er stellt einen transformativen Sprung für die globale Schwerlastbranche dar", sagte Yang Dongsheng, Vorsitzender der XCMG Group und von XCMG Machinery. „Unsere Partnerschaft mit Sinopec hat ein neues integriertes Modell geschaffen, das Forschung und Entwicklung, Fertigung und Anwendung umfasst und einen Branchenmaßstab für unabhängige Innovation und die technische Umsetzung bedeutender technischer Anlagen setzt."

Der Ringkran verfügt zudem über ein bahnbrechendes elektrisches Direktantriebssystem, das elektrische Energie direkt in Bewegung umwandelt. Dies führt zu Energieeinsparungen von mehr als 30 %, steigert die Betriebseffizienz um 20 % und senkt die Kraftstoffkosten sowie die CO₂-Emissionen.

Da Kernkraftprojekte weltweit immer größer und modularer werden, steigt die Nachfrage nach Ausrüstung für das Heben extrem schwerer Lasten. Der 14.000-Tonnen-Ringkran markiert einen wichtigen Schritt in der wachsenden Bedeutung von in China entwickelten High-End-Hebegeräten im weltweiten Kernkraftwerksbau. Er kann bei Projekten in den Bereichen konventionelle Energie, Kernkraft und Windkraft eingesetzt werden. Im Bereich der konventionellen Energie kann er eine Reihe großer Türme und Behälter als komplette Einheiten heben, wodurch das Heben in Abschnitten ersetzt und Risiken bei der Montage, bei Druckprüfungen und anderen Installationsarbeiten verringert werden. Im Kernkraftwerksbau bietet er eine weltweit einzigartige Fähigkeit: Von einer einzigen Kranposition aus und mit einer einzigen Auslegerkonfiguration kann er Anlagemodule und Großanlagen für zwei Reaktorinseln handhaben. Im Offshore-Windkraftbereich ermöglichen seine Hubhöhe und Tragkraft die Installation von Turbinen mit größerer Leistung.

Yang fügte hinzu: „XCMG wird die eigenständige Entwicklung von extrem großen Baumaschinen weiter vorantreiben, bewährte und zuverlässige Lösungen für ein breiteres Spektrum an technischen Anwendungen bereitstellen und Kunden weltweit sicherere, effizientere und energiesparendere Baulösungen bieten."

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.