LUZERN, Schweiz, 17. August 2026 /PRNewswire/ -- Auf offizielle VIPa-Einladung von Art Basel nahm eine Delegation des World Olymp'Arts Committee (WOAC) unter der Leitung ihres Vorsitzenden Benjamin K SIGG kürzlich an der exklusiven privaten Besichtigung der Sigg-Sammlung auf Schloss Mauensee teil. Im Rahmen der Veranstaltung führte die WOAC-Delegation intensive Gespräche mit Dr. Uli SIGG, einem der weltweit bedeutendsten Sammler zeitgenössischer chinesischer Kunst.
Im Mittelpunkt des Dialogs stand die sich wandelnde Landschaft des globalen Kunstmarktes, wobei beide Seiten innovative Ansätze erörterten, um östliche ästhetische Philosophien stärker in internationale Kunstsammlungen und kuratorische Systeme zu integrieren. Der Delegation wurde zudem exklusiver Zugang zur Besichtigung der renommierten Privatsammlung von Dr. SIGG gewährt.
Dr. Sigg gilt weithin als einer der einflussreichsten Kunstsammler weltweit und hat ein umfassendes, systematisch aufgebautes Archiv zeitgenössischer chinesischer Kunst zusammengetragen. Seine Sammlung umfasst über 2.200 Kunstwerke von mehr als 350 Künstlern, was ihm große Anerkennung als enzyklopädischer Chronist und Sammler zeitgenössischer chinesischer Kunst eingebracht hat.
Über WOAC
Das World Olymp'Arts Committee (WOAC) hat es sich zur Aufgabe gemacht, den internationalen Dialog zwischen Kunst, Kultur und Gesellschaft zu fördern. Geleitet von der Philosophie „Kunst für eine bessere Welt" und angetrieben von der Mission, die olympische Kunsttradition wiederzubeleben, die ihren Ursprung im antiken Griechenland im Jahr 566 v. Chr. hat, nutzt das Komitee die Kraft der Kunst und der Geisteswissenschaften, um aktiv den besonderen Beitrag zu erforschen, den die Kunst zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs).
Offizielle Website: https://www.olymp-arts.world

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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.