SHENZHEN, China, 11. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Am 8. Juli wurde Unilumin im Rahmen eines der weltweit anerkanntesten Nachhaltigkeitsratings mit der EcoVadis-Silbermedaille ausgezeichnet und zählt damit zu den besten 6 % aller weltweit bewerteten Unternehmen. Diese Auszeichnung würdigt die kontinuierlichen Bemühungen von Unilumin in den vier zentralen Bewertungsbereichen Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik sowie nachhaltige Beschaffung und spiegelt das langfristige Engagement des Unternehmens für verantwortungsvolle und nachhaltige Geschäftspraktiken wider.

Bei seinen Produkten berücksichtigt Unilumin Umweltaspekte über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg – von der Rohstoffbeschaffung bis zur intelligenten Fertigung. In der Forschung und Entwicklung hat Unilumin bei Schlüsseltechnologien für hohe Energieeffizienz und Leichtbauweise bedeutende Fortschritte erzielt und damit ein umfassendes Portfolio an CO₂-armen, energieeffizienten Lösungen für vielfältige Anwendungsszenarien aufgebaut.
So kann beispielsweise das mit der DVPS-Energiespartechnologie von Unilumin ausgestattete Outdoor-Display Usurface PL1 pro 100 Quadratmeter Displayfläche jährlich bis zu 36 500 kWh Strom einsparen und den Energieverbrauch dadurch erheblich senken. Darüber hinaus verfügen rund 70 % der Premium-Beleuchtungsprodukte von Unilumin über eine Umweltproduktdeklaration (EPD).
Im Bereich Arbeits- und Menschenrechte stellt Unilumin den Menschen in den Mittelpunkt. Das Unternehmen hat die SA8000-Zertifizierung für soziale Verantwortung erhalten und einen Rahmen zum Schutz der Arbeits- und Menschenrechte geschaffen, der internationalen Standards entspricht. Im Jahr 2025 führte Unilumin seinen KI-gestützten HR-Assistenten ein, der Anfragen und Anliegen der Beschäftigten innerhalb von Sekunden bearbeitet. Im Laufe des Jahres wurden mehr als 40 Beschäftigten-Anreizprogramme eingeführt, während der „Caring U Fund" („Caring-U-Fonds") Beschäftigte in finanziellen Notlagen weiterhin finanziell unterstützte. Darin zeigt sich ein einfaches, aber unerschütterliches Prinzip: Wo immer Beschäftigte von Unilumin Unterstützung benötigen, erhalten sie die dafür erforderlichen Mittel.
Im Zuge seiner weltweiten Expansion erhielt Unilumin von der Shenzhen Stock Exchange wiederholt die Bestnote „A" für seine Informationspolitik. Dies unterstreicht die branchenführende Transparenz seiner Unternehmensführung. Im Rahmen der nachhaltigen Beschaffung führt Unilumin strenge Risikobewertungen seiner Lieferanten durch, erreichte 2025 bei seinen wichtigsten Lieferanten eine Auditabdeckung von 100 % und fördert ein widerstandsfähiges, zuverlässiges sowie verantwortungsvolles Lieferketten-Ökosystem.
Nur wenn wir bodenständig bleiben, können wir weiter vorankommen. Während die globalen Märkte weiterhin Chancen und Herausforderungen mit sich bringen, wird Unilumin Innovationen bei LED-Display- und Beleuchtungstechnologien weiter vorantreiben und energieeffizientere sowie umweltfreundlichere Komplettlösungen aus einer Hand anbieten. Gemeinsam mit seinen weltweiten Partnern wird Unilumin die nachhaltige Entwicklung der Metasight-Branche weiter vorantreiben und langfristigen Mehrwert schaffen.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.