LONDON, 28. August 2026 /PRNewswire/ -- STL (NSE: STLTECH), ein führender Anbieter von Konnektivitätslösungen für KI-fähige digitale Infrastruktur, gab heute bedeutende Fortschritte auf seinem Weg zur Dekarbonisierung und zur Erreichung seiner Netto-Null-Ziele bekannt.
Umstellung auf 100 % Grünstrom – STL hat kürzlich einen erheblichen Teil seines Strombezugs von konventionellem Netzstrom aus fossilen Energieträgern auf „100 % Grünstrom" aus Wind- und Solarenergie umgestellt. Die Umstellung betrifft alle vier Produktionsstätten des Unternehmens in Chhatrapati Sambhaji Nagar (Aurangabad) im Bundesstaat Maharashtra. Diese Umstellung wurde mithilfe der Maharashtra State Electricity Distribution Company Limited (MSEDCL) umgesetzt. Durch diese Umstellung dürften die marktbasierten Scope-2-Emissionen in den OF- und OFC-Werken um etwa 65 % sinken, was einer erheblichen Emissionsreduzierung in den beteiligten Werken entspricht.
100 % grüner Wasserstoff in der Glasherstellung – STL setzt in seiner Glasherstellung nun zu 100 % grünen Wasserstoff ein. Die Glasherstellung ist ein entscheidender, energieintensiver Schritt der Glasfaserproduktion, bei dem bislang konventionell erzeugter Wasserstoff und Sauerstoff zum Einsatz kamen. Dadurch ist es STL gelungen, die Emissionen in einer der am schwersten zu dekarbonisierenden Stufen der Glasfaser-Wertschöpfungskette zu senken.
Ökobilanz – Der Weg von STL zur Dekarbonisierung erstreckt sich auch auf seine optischen Produkte, für die das Unternehmen eine Reihe zertifizierter Produkte mit Umweltzeichen anbietet.
Richtlinie zur betrieblichen Mobilität
STL hat seine Richtlinie zur betrieblichen Mobilität aktualisiert, um die Nutzung emissionsarmer Fahrzeuge voranzutreiben. Im Rahmen seiner Dienstwagenrichtlinie hat STL spezielle Anreize eingeführt und die Obergrenzen für Mitarbeiter, die sich für Elektro- und Hybridfahrzeuge entscheiden, deutlich angehoben. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, seinen betrieblichen CO₂-Fußabdruck (Scope 3) systematisch zu senken und seine übergeordneten ESG-Ziele voranzutreiben.
Vorteile für Kunden
Zusammen stellen diese Initiativen einen wichtigen Schritt in der umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie von STL dar. Dies zeigt, wie Energiewende und technologische Innovation Hand in Hand gehen können, um eine nachhaltigere digitale Zukunft zu gestalten. Ein bedeutendes Beispiel für die Dekarbonisierung ist die G.657.A2 Glasfaser von STL, die von den Kunden des Unternehmens in Rechenzentrums- und Telekommunikationsnetzen in großem Umfang eingesetzt wird. Der CO₂-Fußabdruck wurde von 4,7 kg CO₂e pro Faserkilometer (fkm) auf 0,9 kg CO₂e/fkm gesenkt, was einer Reduzierung von 80 % entspricht.
„Die Dekarbonisierung bei STL umfasst eine Reihe miteinander verbundener Entscheidungen, von der Energieversorgung unserer Werke über die Materialien, die in jedem Kilometer der von uns hergestellten Glasfaser stecken, bis hin zu den Richtlinien, die wir für unsere Mitarbeiter festlegen. Durch die Kombination von erneuerbaren Energien, grünem Wasserstoff und Produktinnovationen auf Basis von Umweltzeichen machen wir messbare Fortschritte beim Aufbau eines umweltfreundlicheren Produktionsökosystems", sagte Rahul Puri, Geschäftsführer des Geschäftsbereichs Optische Netzwerke bei STL.
Informationen zu STL – Sterlite Technologies Ltd:
STL ist ein weltweit führender Anbieter fortschrittlicher Konnektivitätslösungen und bietet Komplettlösungen für den Aufbau KI-fähiger Infrastrukturen sowie von FTTx-Netzen, Netzen in ländlichen Gebieten, Unternehmens- und Rechenzentrumsnetzen. Mit Produktionsstätten in Nordamerika, Europa und Asien liefern wir unsere Lösungen in mehr als 100 Länder. Rechenzentrums- und Cloud-Unternehmen, Telekommunikationsbetreiber, Internetdienstanbieter und Großunternehmen arbeiten mit STL zusammen, um ihre zukunftsfähige digitale Infrastruktur aufzubauen. Die Geschäftsziele von STL sind auf Kundenorientierung, Forschung und Entwicklung sowie Nachhaltigkeit ausgerichtet.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.