SOLIZE PARTNERS und Dassault Systèmes gehen Partnerschaft zur Beschleunigung der digitalen Transformation in der Fertigung ein

10.08.2026

TOKIO, 10. August 2026 /PRNewswire/ -- SOLIZE PARTNERS Corporation und Dassault Systèmes in Japan haben eine Vereinbarung im Rahmen des „Consulting & System Integration Partner Program" geschlossen, um Fertigungsunternehmen dabei zu unterstützen, die digitale Transformation zu beschleunigen, die betriebliche Effizienz zu steigern und Innovationen voranzutreiben.

From left to right: Mahadevan V. S, CEO & Director of SOLIZE PARTNERS India, Yusuke Inoue, Representative Director & President of SOLIZE PARTNERS Corporation and Philippe Godbout, Managing Director, Japan

Die Vereinbarung wurde in Tokio offiziell von Yusuke Inoue, Präsident der SOLIZE PARTNERS Corporation, Philippe Godbout, Geschäftsführer für Japan bei Dassault Systèmes, und Mahadevan V. S., CEO und Direktor von SOLIZE PARTNERS India, unterzeichnet und läutet damit ein neues Kapitel in der langjährigen Zusammenarbeit zwischen der SOLIZE-Gruppe und Dassault Systèmes ein.

Als Partner in Japan wird SOLIZE PARTNERS sein Know-how in den Bereichen Engineering und Fertigung mit der 3DEXPERIENCE-Plattform von Dassault Systèmes kombinieren, um Kunden über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg – vom Design über das Engineering bis hin zur Fertigung – zu unterstützen und so eine schnellere Entwicklung, verbesserte Qualität, geringere Kosten und eine bessere Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Seit mehr als 35 Jahren unterstützt SOLIZE PARTNERS Hersteller bei der Lösung komplexer technischer Herausforderungen durch Engineering-Dienstleistungen, digitale Technologien und additive Fertigung. Das 1981 gegründete Unternehmen Dassault Systèmes bietet ein Lösungsportfolio für Branchen in den Bereichen Fertigung, Life Sciences und Gesundheitswesen sowie Infrastruktur und Städte. Die 3DEXPERIENCE-Plattform des Unternehmens vereint Funktionen für 3D-Modellierung, Simulation, Zusammenarbeit und Datenintelligenz.  

Die Partnerschaft zielt auf eine wachsende Herausforderung der Branche ab: Während Hersteller weiterhin in digitale Technologien investieren, haben viele Schwierigkeiten, den Nutzen zu maximieren, da Engineering-Daten nicht miteinander verknüpft sind und wichtiges Wissen zur Produktentwicklung verloren geht. Gemeinsam werden SOLIZE PARTNERS und Dassault Systèmes Unternehmen dabei unterstützen, Konstruktions- und Geschäftsdaten zu integrieren, die Wissensnutzung zu verbessern und vernetzte digitale Konstruktionsumgebungen zu schaffen, die eine schnellere und fundiertere Entscheidungsfindung ermöglichen.

Die Vereinbarung baut zudem auf der langjährigen Beziehung der SOLIZE-Gruppe zu Dassault Systèmes in Indien auf. Seit mehr als 25 Jahren erbringt SOLIZE PARTNERS India Pvt. Ltd Beratungs-, Implementierungs- und Supportleistungen für das gesamte Portfolio von Dassault Systèmes, einschließlich der Anwendungen CATIA, ENOVIA und DELMIA sowie der 3DEXPERIENCE-Plattform. Die neue Partnerschaft ermöglicht es SOLIZE PARTNERS in Japan, diese umfassende Erfahrung, das technische Fachwissen und die bewährten Umsetzungsfähigkeiten zu nutzen, um Herstellern in ganz Japan besser zu dienen.

Diese Partnerschaft markiert einen weiteren Meilenstein in der globalen Wachstumsstrategie der SOLIZE-Gruppe und bekräftigt ihr Engagement, Hersteller bei der Transformation von Konstruktion und Fertigung durch vernetzte digitale Technologien und praxisorientiertes Ingenieurswissen zu unterstützen.

 

 

SOLIZE PARTNERS and Dassault Systèmes Logo

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.