RIMAN präsentiert Produkt- und Inhaltsstoffinnovationen auf der RIMAN North America Convention 2026

18.08.2026

SEOUL, Südkorea, 18. August 2026 /PRNewswire/ -- RIMAN, ein Direktvertriebsunternehmen, das sich auf K-Beauty-Hautpflege und Wellness spezialisiert hat, hat seine North America Convention 2026 vom 7. bis 9. August 2026 in Las Vegas, Nevada, erfolgreich abgeschlossen. Die dreitägige Veranstaltung brachte Tausende von Vertriebspartnern und Vertriebsleitern aus ganz Nordamerika zusammen, um geschäftliche Erfolge zu feiern, Produktinnovationen zu entdecken und Führungsqualitäten zu stärken.

RIMAN North America Convention 2026, Las Vegas

Ein besonderes Highlight der Convention war die Vorstellung neuer Produkte aus den Flaggschiff-Marken von RIMAN – ICD Skincare, ICD Makeup und botalab. Die Teilnehmer erhielten exklusiven Zugang zu limitierten Sets mit den neu eingeführten Liplinern, dem neuen Radiansome™ 100 Microfluidizer Concentrate und dem verbesserten Radiansome™ 100 Experience Kit. Diese Produkte sind ab dem 1. September 2026 erhältlich.

Auf der Convention wurde zudem Araliadiol vorgestellt, ein firmeneigener kosmetischer Wirkstoff, der aus Giant BYoungPool™ gewonnen wird – RIMANs firmeneigener Centella-asiatica-Sorte, die durch ein 20-jähriges Sortenschutzzertifikat geschützt ist. Araliadiol, das vom Personal Care Products Council (PCPC) offiziell anerkannt ist, spiegelt RIMANs kontinuierliches Engagement für Innovationen bei Wirkstoffen und wissenschaftliche Forschung wider.

Die Vorstellung der neuen Produkte und von Araliadiol stieß während der gesamten Convention auf großes Interesse. Die Teilnehmer nahmen aktiv an Produktvorführungen, Fortbildungsseminaren und Networking-Veranstaltungen teil, was die Begeisterung für die neuesten Innovationen und das zukünftige Wachstum von RIMAN unterstrich.

Im Rahmen der Convention fanden zudem General Sessions, Masterclasses und Leadership-Programme statt, die geschäftliche Einblicke vermittelten, herausragende Leistungen würdigten und die Zusammenarbeit auf dem nordamerikanischen Markt stärkten.

„Das starke Engagement, das wir während der gesamten Convention beobachten konnten, spiegelt das Vertrauen unserer Vertriebspartner in die Innovationskraft von RIMAN wider", sagte Youngsu Hwang, Global Chief Sales Officer von RIMAN. „Indem wir nicht nur die aktuellen Innovationen, sondern auch unsere langfristige Produktvision vorstellen, möchten wir Vertrauen in die Zukunft des Unternehmens wecken und nachhaltige Wachstumschancen für unsere Vertriebspartner schaffen."

Die North America Convention bekräftigte das Engagement von RIMAN, Produkt- und Inhaltsstoffinnovationen voranzutreiben und gleichzeitig seine Vertriebspartner zu stärken sowie nachhaltiges globales Wachstum zu fördern.

Informationen zu RIMAN

RIMAN wurde 2018 in Südkorea gegründet und ist ein globales Direktvertriebsunternehmen im Bereich Schönheit und Wellness, das K-Beauty durch Heritage-Inhaltsstoffe von der Insel Jeju und bahnbrechende Innovationen neu definiert. Auf seiner Jeju Smart Farm verwaltet RIMAN jeden Schritt, vom Anbau der Rohstoffe bis zur Produktentwicklung, einschließlich seines charakteristischen Inhaltsstoffs Giant BYoungPool™ – einer fortschrittlichen Centella-Asiatica-Sorte, für die im Juli 2022 vom koreanischen Forstdienst und im September 2025 vom US-Landwirtschaftsministerium (USDA) ein 20-jähriger Sortenschutz gewährt wurde.

RIMAN LOGO

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.