Neue Partnerschaft integriert das Busnetz von Greyhound Australia in Omio und verbessert den Zugang zu Verbindungen zwischen Städten, Küstenregionen und regionalen Reisezielen
BERLIN, 13. August 2026 /PRNewswire/ -- Omio, die weltweit führende Buchungsplattform für multimodales Reisen, gibt eine neue Partnerschaft mit Greyhound Australia bekannt, einem der traditionsreichsten Fernbusanbieter des Landes.
Im Rahmen der Partnerschaft können Reisende Verbindungen von Greyhound Australia über Omio suchen und buchen und erhalten damit Zugang zu einem Busnetz mit 180 Reisezielen im ganzen Land. Die Integration erleichtert die Planung von Reisen zwischen Großstädten, entlang der Küste und zu regionalen Reisezielen.
Die Partnerschaft verbessert den Zugang zu wichtigen Verbindungen zwischen Städten, Küstenregionen und regionalen Zielen in Australien. Dazu gehören unter anderem die Strecken Melbourne–Sydney, Sydney–Canberra und Gold Coast–Brisbane sowie beliebte Küstenverbindungen wie Brisbane–Byron Bay, Noosa–Brisbane, Cairns–Airlie Beach und Townsville–Airlie Beach.
Mit der Partnerschaft wird Australien zum 48. Land im Omio-Netzwerk. Mit weltweit mehr als 3.000 Transportpartnern und über 130.000 Reisenden, die täglich mit Omio unterwegs sind, unterstützt die Integration das Ziel von Omio, bis 2028 in mehr als 70 Ländern aktiv zu sein.
„Durch die Integration des Busnetzes von Greyhound Australia in Omio erleichtern wir Reisenden die Suche, den Vergleich und die Buchung von Verbindungen zwischen Städten, entlang der Küste und zu regionalen Reisezielen", sagt Facundo Viguie Aleman, CMO bei Omio.
„Die Partnerschaft mit Omio ermöglicht es uns, das Netzwerk von Greyhound Australia einem noch größeren internationalen Publikum zugänglich zu machen und Reisende dabei zu unterstützen, mehr vom Land zu entdecken", sagt Renata Berglas, Head of Sales bei Greyhound Australia.
Über Omio
Seit der Gründung 2013 unterstützt die Omio Group Kunden dabei, neue Wege des Reisens zu entdecken. Über die Plattformen Omio und Rome2Rio können Reisende weltweit Verkehrsmittel vergleichen, buchen und kombinieren. Omio B2B bietet maßgeschneiderte Lösungen für OTAs und Mobilitätsanbieter. Omio unterstützt seine Kunden dabei, Europa, die USA, Kanada, Südostasien und Brasilien mit Zug, Bus, Flugzeug und Fähre zu erkunden. Täglich verkauft Omio über 100.000 Tickets, beschäftigt mehr als 430 Mitarbeitende aus über 50 Ländern und unterhält Büros in Berlin, Prag, Melbourne, London, Bangalore und Singapur. Die Omio Group bietet ihren Kund:innen Reisen, die bewegen. Weitere Informationen: omio.com/de/
Über Greyhound Australia
Greyhound Australia ist Australiens einziges landesweites Fernbusnetz und verbindet ländliche, regionale und städtische Gemeinden im ganzen Land. Das Unternehmen wurde 1928 in Toowoomba gegründet und entstand aus dem Zusammenschluss traditionsreicher Anbieter wie Pioneer, Greyhound und McCafferty's. Seit 2004 tritt das Unternehmen offiziell unter dem Namen Greyhound Australia auf. Mit mehr als 100 Jahren Erfahrung umfasst das Streckennetz von Greyhound Australia heute fast 200 Haltestellen in weiten Teilen des australischen Festlands. greyhound.com.au
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.