STRAUSS ist Presenting Partner von „MLB at Field of Dreams" auf Netflix // Filmbeitrag „Diamonds in the Making" über das Megaevent
DYERSVILLE, Iowa, 13. August 2026 /PRNewswire/ -- STRAUSS ist Presenting Partner von „MLB at Field of Dreams" auf Netflix. Nach 2021 und 2022 findet das Baseball-Event zum dritten Mal in der Geschichte der Major League Baseball (MLB) statt und wird weltweit in mehr als 190 Ländern gestreamt. Gespielt wird inmitten der Maisfelder von Iowa – inspiriert vom berühmten Baseballfilm „Field of Dreams" mit Kevin Costner. Mit der Partnerschaft baut STRAUSS seine Präsenz im globalen Spitzensport weiter aus und stattet die Groundskeeper und Field Crews hinter dem Event aus. Das Spiel zwischen Philadelphia und Minnesota findet in der Nacht von Donnerstag auf Freitag (14. August 2026) um 00:30 Uhr deutscher Zeit statt.

Die MLB um Helmsponsor STRAUSS gewinnt immer weiter an Beliebtheit auf der ganzen Welt. In diesem Jahr werden die „MLB at Field of Dreams" von dem Streamingdienst Netflix in über 190 Länder gestreamt – ein Novum in der über 120-jährigen Geschichte der MLB. Als Sponsor of the Year 2025 in den USA nutzt STRAUSS sein Momentum und tritt bei dem Baseballevent als Presenting Partner der Vor- und Nachberichterstattung von Netflix auf.
Schauplatz des Spiels ist ein Baseballfeld inmitten der Maisfelder Iowas. Es ist eine Hommage an den Filmklassiker „Field of Dreams" aus dem Jahr 1989, in dem Farmer Ray Kinsella auf seinem Maisfeld einen Baseballplatz errichtet. Passend zu dieser Geschichte unterstützt STRAUSS die Meister und Macher, die das Spiel zwischen den Philadelphia Phillies und den Minnesota Twins möglich machen: die Groundskeeper und Field Crews.
Die Crews, ausgestattet mit der Workwear von STRAUSS, wurden im Vorfeld von der MLB begleitet. Der Beitrag „Diamonds in the Making presented by STRAUSS" gibt den Fans Einblicke hinter die Kulisse und würdigt die Kernzielgruppe des Familienunternehmens: Farmer und Handwerker. Der Beitrag ist Teil der Berichterstattung auf Netflix. „Jedes großartige Play beginnt lange bevor die Scheinwerfer im Stadion angehen", sagt Henning Strauss, CEO von STRAUSS. „Ob auf der Baustelle, auf den Maisfeldern, im Außendienst oder bei der Vorbereitung eines Baseballstadions für die weltbesten Spieler – Erfolg hängt von Teamwork und qualifizierten Fachkräften ab, die stolz auf ihr Handwerk sind. Diese Partnerschaft ermöglicht es uns, die Macher hinter dem Event auf der ganzen Welt zu würdigen."
Mit „MLB at Field of Dreams" baut STRAUSS seine Präsenz auf der globalen Sportbühne weiter aus. Seit dem Markteintritt 2023 entwickelte sich die Workwearbrand auch in den USA zu einem gefragten Partner für Sportteams und Großevents. STRAUSS ist unter anderem offizieller Partner des Los Angeles Football Club (LAFC), vom Wine Country Paso Robles, der Country Music Association (CMA) und der Service Titan Elite Trades Championship Series. Zudem verdoppelte die Workwearbrand im US-Markt innerhalb der vergangenen zwölf Monate sein Nachfragewachstum und baut nun die Infrastruktur gezielt aus. Columbus, die Hauptstadt des Bundesstaates Ohio, wird zum neuen Headquarter und zentralen Logistikstandort für den nordamerikanischen Markt.
ABOUT STRAUSS
Strauss ist eine Unternehmens-Gruppe und weltweit führende Marke für Berufsbekleidung und Arbeitsschutz. Das Unternehmen führt seine Marke im vertikalen Setup vom Design über die Herstellung, das Marketing und den Vertrieb bis zum Point of Sale als globaler Voll-Vertikalist. Zudem entwickelt das Unternehmen im Rahmen einer neu gegründeten Lizenzgesellschaft Franchise- und Lizenzkonzepte für den internationalen Wholesale- und Retail-Ausbau.
Strauss profilierte seine Marke durch Partnerschaften und Kooperationen in Sport, Medien und Entertainment, etwa mit namhaften Brand Partners wie Metallica, Fast & Furious oder dem Nintendo-Franchise Super Mario sowie mit hochwertigen Sponsorships im Spitzensport, darunter als Offizieller Workwear Partner der UEFA EURO 2024™, des Liverpool FC und drei weiteren traditionsreichen Premier League Clubs sowie der UEFA Europa League und der UEFA Conference League. Der Vogel ziert außerdem die EA SPORTS FC™ 26 InGame-Banden. Zudem hat Strauss seine globale Marktpräsenz in den vergangenen Jahren stark erweitert: Seit 2023 sind die Produkte des europäischen Marktführers auch in Nordamerika erhältlich. 2024 landete das Unternehmen einen Coup mit der MLB (Major League Baseball) und wurde damit zum ersten Helm-Sponsor der Baseballgeschichte. 2025 verkündete Strauss eine Technologie-Partnerschaft mit Meta.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.