LandGate erfasst mittlerweile mehr als 2100 Standorte in 10 wichtigen europäischen Märkten und stellt standortbezogene Geodaten über GIS, API, MCP-Server oder direkten Datenexport bereit.
LONDON, 2. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- LandGate, der führende Anbieter von Daten sowie Netzintelligenz für die Energie- und digitale Infrastruktur, gab heute die Erweiterung seiner Geodatenplattform zur Kartierung europäischer Rechenzentren bekannt. Der neue Datensatz bietet räumliche Transparenz auf Standortebene, Kennzahlen zur Energieeffizienz sowie eine Betriebsüberwachung in wichtigen internationalen Märkten und ergänzt damit die US-Datenebene von LandGate.

Nach der Übernahme durch Wood Mackenzie im Juni 2026 baut LandGate seine Marktpräsenz sowie seine Kerntechnologie weiterhin rasch aus und festigt damit seine Rolle als führende Informationsplattform für die Standortauswahl und Strombeschaffung weltweit.
„Da sich der Ausbau von Hyperscale-Standorten beschleunigt und KI-Workloads die Anforderungen an die Leistungsdichte auf Rekordhöhen treiben, vollzieht sich in ganz Europa ein struktureller Wandel bei der Standortwahl", sagte Yoann Hispa, Geschäftsführer von LandGate. „Indem wir standortbezogene räumliche Daten aus ganz Europa in unsere Plattform integrieren, stellen wir Entwicklern, Standortauswahlspezialisten sowie Energieexperten die Werkzeuge zur Verfügung, die sie benötigen, um Grundstücke, Stromversorgung, Anbindung und Genehmigungsverfahren gemeinsam zu bewerten."
Datengestützte Analysen für 10 wichtige europäische Märkte
LandGate erfasst mehr als 2100 Einrichtungen in den 10 wichtigsten europäischen Märkten:
Flexible Einsatzmöglichkeiten: DASS, GIS, API und MCP-Server
LandGate stellt seinen Datensatz über flexible Unternehmensarchitekturen bereit:
In Verbindung mit mehr als 6200 Standorten in den USA und mehr als 4000 internationalen Standorten in über 160 Ländern bietet LandGate einen einheitlichen Überblick über das globale Angebot an digitaler Infrastruktur.
Informationen zu LandGate
LandGate ist der führende Anbieter von Daten, Netzintelligenz sowie Analysen zur Standortauswahl für die Energie- und Rechenzentrumsbranche. LandGate wurde im Juni 2026 von Wood Mackenzie übernommen und fungiert als agile Plattform zur Unterstützung der globalen Kapitalallokation. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, eine Demo anzufordern, finden Sie auf www.landgate.com
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Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.