BEIJING, 14. August 2026 /PRNewswire/ -- Der Internationale Kongress für Grundlagenforschung 2026 (ICBS 2026) wurde am 9. August in Beijing eröffnet. An der Veranstaltung nahmen vier Fields-Medaillengewinner – Shing-Tung Yau, Maxim Kontsevich, Martin Hairer und Caucher Birkar – sowie der Turing-Preisträger Robert Tarjan und Li Luming, Präsident der Tsinghua University, teil. Mehr als 80 Preisträger des Shaw-Preises, des Wolf-Preises und der Dirac-Medaille, rund 400 international anerkannte Wissenschaftler/innen sowie mehr als 800 Forscher/innen und Studierende aus über 30 Ländern und Regionen kamen zu dieser Leitveranstaltung zusammen.
Im Namen der Tsinghua University begrüßte Li Luming die chinesischen und internationalen Wissenschaftler/innen, die an der Veranstaltung teilnahmen, und betonte die wichtige Rolle, die führende Forschungsuniversitäten bei der Förderung der Grundlagenforschung im Zeitalter der KI spielen sollten. In den letzten Jahren hat die Tsinghua University ihr Engagement für die Grundlagenwissenschaften vertieft, indem sie ihre Investitionen erhöht, Forscher/innen von Weltklasse gewonnen, KI zur Beschleunigung wissenschaftlicher Entdeckungen genutzt und ihre Kapazitäten zur eigenständigen Talentförderung ausgebaut hat. Mit Blick auf die Zukunft wird die Tsinghua University ihre Fähigkeiten zur originären Innovation stärken, zukünftige Talente für die Grundlagenforschung fördern und einen größeren Beitrag zur Erweiterung der Grenzen des menschlichen Wissens und zum Fortschritt der menschlichen Zivilisation leisten.
In seiner Ansprache wies ICBS-Präsident Yau darauf hin, dass China seine Unterstützung für die Grundlagenforschung durch erhöhte Mittelzuweisungen, politische Initiativen, Talentförderung und Investitionen in die Forschungsinfrastruktur ausgebaut habe. Zwar kann KI mathematische Schlussfolgerungen und den Beweis von Theoremen dramatisch beschleunigen, doch ersetzt sie nicht die menschliche Fähigkeit zu Kreativität, Intuition und dem zeitlosen Streben nach Antworten auf Fragen, deren Lösungen noch unbekannt sind. Große Fortschritte in der Grundlagenforschung entstehen stets an der Schnittstelle verschiedener Disziplinen und durch die Bereitschaft, sich auf Neuland zu begeben.
Im Rahmen der Zeremonie wurden zwei bedeutende Auszeichnungen verliehen: die ICBS-Medaille und der Frontiers of Science Award.
Neun Wissenschaftler/innen erhielten die erstmals verliehene ICBS-Medaille für Beiträge aus den Bereichen Mathematik, Physik und Ingenieurwissenschaften: Claire Voisin, Horng-Tzer Yau, Shouwu Zhang, Andrea J. Liu, Yifang Wang, Xiao-gang Wen, Zhenan Bao, Xiaowei Zhuang und Feng Zhang. Vier der diesjährigen Medaillengewinner sind Frauen.
Mit dem Frontiers of Science Award wurden 111 hochkarätige, originelle Forschungsarbeiten aus mehr als 20 Ländern und Regionen gewürdigt. Neunzehn der ausgezeichneten Arbeiten stammen von Forscher/innen aus 17 chinesischen Einrichtungen, darunter zwei Arbeiten, an denen fünf Wissenschaftler/innen der Tsinghua University beteiligt waren und die Bereiche wie geometrische Analysis, Quantentheorie, große KI-Modelle und Computer Vision abdecken.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.