Indigene Gemeinschaften reichen in Norwegen gemäß dem Transparenzgesetz eine Beschwerde gegen den Statkraft ein - Initiative für transnationale Gerechtigkeit - ProDESC

18.08.2026
  • Die Beschwerde stellt Norwegens Menschenrechtsverpflichtungen auf die Probe, da Europas größter Erzeuger erneuerbarer Energien wegen seiner Aktivitäten in indigenen Gebieten unter die Lupe genommen wird.

MEXIKO-STADT, 18. August 2026 /PRNewswire/ -- Mapuche-Williche-Gemeinden aus dem Süden Chiles haben in Norwegen gemäß dem norwegischen Transparenzgesetz eine Beschwerde gegen Statkraft AS, Europas größten Erzeuger erneuerbarer Energien, eingereicht. Die Beschwerde wurde von der Aylla Rewe del Ngen Mapu Kintuantü eingereicht, mit Unterstützung von ProDESC und der Initiative for Transnational Justice (IJT).

Credit: Pablo E. Pivovano

Die „Aylla Rewe del Ngen Mapu Kintuantü" ist eine autonome Organisation der Mapuche-Williche, die mehr als 150 Gemeinden im Einzugsgebiet des Pilmaiquén und in den umliegenden Gebieten vertritt. Seit über einem Jahrzehnt verteidigt sie ihr Territorium, ihre Wasserressourcen, ihre heiligen Stätten und ihre kollektiven Rechte angesichts groß angelegter Wasserkraftprojekte.

In der Beschwerde wird die norwegische Verbraucherschutzbehörde aufgefordert, zu untersuchen, ob Statkraft im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Rucatayo und dem Wasserkraftprojekt Los Lagos seinen Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte nachgekommen ist. Die Gemeinschaften äußern Bedenken hinsichtlich der freien, vorherigen und informierten Zustimmung, der kulturellen und spirituellen Rechte, der Sicherheit und Unversehrtheit von Frauen, Kindern und Menschenrechtsverteidigern sowie hinsichtlich des Risikos irreversibler Schäden im Zusammenhang mit der möglichen Überflutung kulturell bedeutsamer Gebiete.

Für die Mapuche Williche ist der Pilmaiquén-Fluss ein lebendiges und heiliges Gebiet, das mit dem Gedächtnis der Vorfahren, Heilpraktiken und dem zeremoniellen Leben verbunden ist und in dessen Mittelpunkt der Ngen Mapu Kintuantü steht.

„Diese Beschwerde ist nicht nur eine rechtliche Maßnahme, sondern ein Aufruf, das Leben, das Andenken und unser heiliges Gebiet zu schützen. Wir fordern Norwegen auf, unseren Worten Gehör zu schenken und zu handeln, bevor der Schaden irreversibel wird", sagte Machi Millaray Huichalaf, spirituelle Autorität der Mapuche und Vertreterin der Aylla Rewe.

Da Statkraft zu 100 Prozent im Besitz des norwegischen Staates ist, wirft der Fall zudem die Frage auf, inwieweit Norwegen seinen Menschenrechtsverpflichtungen nachkommt und wie seine staatlichen Unternehmen im Ausland agieren. Die Beschwerdeführer bitten die Verbraucherbehörde, die Prüfung ihrer Beschwerde angesichts der Gefahr irreversibler Schäden vorrangig zu behandeln. Knut Hurum, der zuvor das Volk der Sami in dem wegweisenden Fosen-Fall vertreten hatte, ist der Rechtsberater der Beschwerdeführer in Norwegen.

Im nächsten Monat wollen Machi Millaray und weitere Vertreter der Mapuche Williche nach Norwegen reisen. Sie werden Gespräche mit norwegischen Behörden, indigenen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen anstreben und stehen für persönliche Interviews mit norwegischen und internationalen Medien zur Verfügung.

Die Beschwerde ist Teil einer umfassenderen länderübergreifenden Strategie, die auch Verfahren vor dem interamerikanischen Menschenrechtssystem und vor UN-Gremien umfasst.



Video – https://youtu.be/GvVIqb2SGBE

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/3008804/Comunidades_Mapuche_en_Chile_2024.jpg

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.