WASHINGTON, 13. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die RCB Fund Services LLC („RCB"), die im Auftrag des US-Justizministeriums („DOJ") als Anspruchsverwalter für den AirBit Victim Fund (den „AVF") fungiert, gab heute bekannt, dass das Verfahren zur Einreichung von Anträgen für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eröffnet wurde.

Der AVF wurde vom DOJ eingerichtet, um Personen zu entschädigen, die infolge eines betrügerischen Vorhabens im Rahmen des AirBit Clubs finanzielle Verluste erlitten haben. Der AVF soll Opfern eine Entschädigung gewähren, die aufgrund falscher Angaben zum Kauf von AirBit-Club-Mitgliedschaften verleitet wurden, darunter Versprechen garantierter täglicher Renditen, die angeblich durch Mining und Handel mit Kryptowährungen erzielt wurden. Weitere Informationen zum Entschädigungsverfahren im Rahmen des AVF finden Sie in der Pressemitteilung des Justizministeriums.
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Um Anspruch auf Entschädigung durch den AVF zu haben, muss eine Person als „Opfer" des AirBit-Betrugs gelten. Als Opfer gilt eine Person, die infolge des Betrugs einen direkten finanziellen Schaden erlitten hat. Personen, die keinen tatsächlichen finanziellen Verlust erlitten haben, wie beispielsweise diejenigen, die lediglich Gelder im Auftrag anderer überwiesen haben, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.
Wie werden die Verluste berechnet?
Die anrechnungsfähigen Verluste werden nach der „Cash-in, Cash-out"-Methode berechnet. Nach diesem Ansatz muss der Antragsteller den Gesamtbetrag an Bargeld und/oder virtueller Währung nachweisen, der für den Erwerb von AirBit-Club-Mitgliedschaften aufgewendet wurde („Cash-in"). Dieser Betrag wird dann um alle Gelder oder virtuelle Währung gekürzt, die aus dem AirBit Club abgehoben wurden („Cash-out"). Etwaige fiktive oder papierhafte Gewinne, die den Teilnehmern gemeldet wurden, werden bei der Ermittlung der anrechenbaren Verluste nicht berücksichtigt.
Antragsverfahren:
Um teilnehmen zu können, müssen Sie bis zum Ablauf der Antragsfrist ein ausgefülltes Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.
Am einfachsten ist es, die Anmeldung online vorzunehmen: www.airbitvictimfund.com
Alternativ können Antragsteller:
Einreichungsfrist für Anträge
Alle Anträge müssen online eingereicht werden oder spätestens am 31. Juli 2026 um Mitternacht abgestempelt sein.
Jetzt anmelden
AirBit Victim Fund
PO Box 6090
Syracuse, NY 13217-6090
Gebührenfrei: (800) 765-7251
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Ein Zwischenfall mit einem Kleinflugzeug hat am Montagnachmittag den Flugbetrieb am Hamburger Flughafen vorübergehend zum Erliegen gebracht. Eine aus Cannes kommende Maschine setzte bei der Landung mit der Nase auf und wurde dabei beschädigt, wie ein Flughafensprecher mitteilte. Verletzt wurde niemand. Nach Angaben des Sprechers war das Flugzeug in Hamburg gelandet und „dabei zu Schaden gekommen“.
Dem Boulevardblatt „Bild“ zufolge verlor das Kleinflugzeug beim Aufsetzen sein Bugrad und setzte anschließend mit der Flugzeugnase auf der Piste auf. An Bord sollen zwei Personen gewesen sein. Offiziell bestätigt wurden zunächst der Schaden an der Maschine und das Ausbleiben von Verletzten. Um welche Art von Flug handelte, wurde zunächst nicht detailliert erläutert; laut „Bild“ soll es sich um eine Socata TBM-700C gehandelt haben.
Die Beschädigung der Maschine führte dazu, dass der komplette Flugbetrieb in Hamburg zeitweise gestoppt werden musste. Während der Bergung des Flugzeugs und der anschließenden Reinigung der Start- und Landebahn waren weder Starts noch Landungen möglich. „Das muss sehr gewissenhaft gereinigt werden“, sagte der Sprecher. Schon kleinste Trümmerteile könnten beim Starten und Landen gefährlich für andere Flugzeuge werden.
Die betroffene Maschine traf gegen 16 Uhr am Hamburger Flughafen ein. Spezialisten sollen nun untersuchen, wie es zu dem Vorfall kommen konnte. Der Flughafen nahm den Betrieb wieder auf, nachdem das Kleinflugzeug geborgen und die Bahn gereinigt worden war. Mit Verspätungen und Umleitungen war in der Folge zu rechnen, während sich der Verkehr schrittweise normalisierte.