Die 26. CIFIT bewirbt die September-Messe mit Roadshows in Hongkong und Macau

10.07.2026

Werbeveranstaltungen rückten die Investitionsmesse im September in Xiamen und die wachsende internationale Beteiligung daran in den Mittelpunkt

HONGKONG und MACAU, 10. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Im Vorfeld der für diesen September in Xiamen geplanten Investitionsmesse veranstaltete die 26. China International Fair for Investment & Trade (CIFIT) am 8. und 9. Juli Werbeveranstaltungen in Hongkong und Macau.

An der zweitägigen Roadshow nahmen hochrangige Regierungsvertreter, Führungskräfte aus der Wirtschaft, Finanzinstitute sowie Vertreter ausländischer Handelskammern und Medien aus den beiden Sonderverwaltungsregionen teil. Die Veranstaltungen luden die Geschäftswelt von Hongkong und Macao zur Teilnahme an der Messe im September ein und unterstrichen gleichzeitig Chinas anhaltendes Engagement für eine Öffnung auf hohem Niveau und die Förderung von Investitionen in beide Richtungen.

Die vom 8. bis 11. September in Xiamen stattfindende 26. CIFIT wird mit einer Rekordausstellungsfläche von 200.000 Quadratmetern aufwarten – die größte in der Geschichte der Veranstaltung. Als Flaggschiff-Plattform im Rahmen der Initiative „Invest in China" hat die diesjährige Messe ein breites internationales Interesse geweckt. Fast 50 Länder und Regionen, darunter Deutschland, Italien, Brasilien, Portugal, die Vereinigten Arabischen Emirate und Südkorea, werden auf der Veranstaltung ausstellen.

Auf der Tagesordnung des Forums stehen namhafte globale Institutionen. Die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD), die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO), die Welthandelsorganisation (WTO), der Weltverband der Investitionsförderungsagenturen (WAIPA) und die Neue Entwicklungsbank (NDB) werden alle teilnehmen. Die UNCTAD wird die zweite Future Investment Conference unter dem Motto „Globale Investitionen für eine sich wandelnde Welt" ausrichten und dabei Staatsfonds sowie Investitions- und Finanzierungsverbände zusammenbringen, um die Zusammenarbeit in strategischen Zukunftsbranchen und zukunftsorientierten Sektoren zu fördern. Die UNIDO wird ihrerseits während der CIFIT ein eigenes Forum veranstalten.

Die Messe wird zudem eine eigene Sektion für Taiwan, Hongkong und Macao bieten. Die Regierung der Sonderverwaltungszone Hongkong wird Veranstaltungen zur Investitionsförderung durchführen, um die Rolle der Stadt als „Super-Connector" für gegenseitige Investitionen hervorzuheben, während der Hong Kong Trade Development Council einen Hongkong-Pavillon einrichten und eine Reihe von Matchmaking-Veranstaltungen zur technologischen Innovation zwischen Fujian und Hongkong organisieren wird. Das Institut für Handels- und Investitionsförderung von Macau wird einen 180 Quadratmeter großen Macau-Pavillon betreiben, und die ChongWa (Macau) Financial Asset Exchange Co., Ltd. (MOX) wird erstmals als Aussteller vertreten sein.

Da die Veranstaltung im September in Xiamen näher rückt, bereiten sich globale Investoren und Wirtschaftsdelegationen darauf vor, die CIFIT als erstklassige Plattform zu nutzen, um beidseitige Investitionspartnerschaften aufzubauen und Chancen auf dem großen chinesischen Binnenmarkt zu erkunden.

 

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.