BISCHKEK, 1. September 2026 /PRNewswire/ -- ein Bericht von CMG

Der chinesische Staatspräsident Xi Jinping hat am Dienstag in Bischkek an der 26. Konferenz des Rates der Staatschefs der Mitgliedstaaten der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SCO) teilgenommen und eine Rede zum Thema „Förderung einer hochwertigeren Entwicklung der SCO" gehalten.
https://german.cgtn.com/2026/09/01/ARTI1788240936964941
Zur Entwicklung von SCO legte er vier Vorschläge vor.
Erstens müsse der Entwicklung höchste Priorität eingeräumt werden, um eine Zukunft des gemeinsamen Wohlstands zu gestalten. Es gelte, sich für eine inklusive und allen zugutekommende wirtschaftliche Globalisierung einzusetzen, die Zusammenarbeit in traditionellen Bereichen wie Handel, Investitionen, Vernetzung sowie Energie und Ressourcen zu festigen und die Kooperation in neuen Bereichen wie künstlicher Intelligenz, digitaler Wirtschaft, grünen Industrien und grünen Rohstoffen auszubauen, sagte er.
Zweitens müsse der Sicherheit große Bedeutung beigemessen werden, um ein allgemein sicheres Umfeld zu schaffen. China sei bereit, gemeinsam mit allen Parteien das Konzept einer gemeinsamen, umfassenden, kooperativen und nachhaltigen Sicherheit umzusetzen sowie die frühzeitige Inbetriebnahme der „vier Sicherheitszentren" der SCO zu unterstützen, um die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Bewältigung von Sicherheitsbedrohungen und -herausforderungen zu stärken.
Drittens gelte es, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, um die Grundlage für eine generationenübergreifende Freundschaft zu festigen. China werde ein Zentrum für die Zusammenarbeit im Bereich der Grundbildung zwischen China und der SCO einrichten und sei bereit, auch weiterhin durch Projekte wie die Konfuzius-Institute und die Luban-Werkstätten Brücken für den Austausch, das gegenseitige Lernen und die Verständigung zwischen den Menschen zu bauen.
Viertens müsse durch Konsultationen und Dialoge eine faire und geordnete Governance gewährleistet werden. Es gelte, am Grundsatz der Gleichberechtigung aller Staaten – ob groß oder klein – festzuhalten, regionale Angelegenheiten gemeinsam zu erörtern, Gemeinsamkeiten hervorzuheben und Differenzen bestehen zu lassen, Konflikte und Meinungsverschiedenheiten durch Dialog und Konsultationen angemessen zu lösen und gemeinsamen Herausforderungen durch multilaterale Zusammenarbeit zu begegnen, sagte der chinesische Staatspräsident.
Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten unterzeichneten und veröffentlichten die „Bischkek-Erklärung des Rates der Staatschefs der Mitgliedstaaten der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit" und verabschiedeten 28 Dokumente zur Vertiefung der Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit, Wirtschaft und Kultur sowie zur Weiterentwicklung der Organisation.
Auf dem Treffen wurde zudem beschlossen, dass Pakistan von 2026 bis 2027 den rotierenden Vorsitz der SCO übernehmen wird.
View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/china-legt-vorschlage-zur-entwicklung-von-sco-vor-302866225.html
Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.