IRVINE, Kalifornien, 1. September 2026 /PRNewswire/ -- Aurzen hat heute die EAZZE E1 Serie vorgestellt, eine Reihe kompakter Projektoren, die Unterhaltung auf großer Leinwand in Schlafzimmern, Studentenwohnheimen, Wohnungen und anderen kleinen Wohnräumen leichter zugänglich machen soll. Das Sortiment umfasst den Aurzen Roku TV EAZZE E1R Smart Mini Projector sowie den Aurzen EAZZE E1 Smart Mini Projector, zwei Modelle, die auf demselben Konzept für den Alltagsgebrauch basieren, jedoch auf unterschiedliche Streaming-Vorlieben und regionale Markteinführungspläne zugeschnitten sind.

Beide Modelle ergänzen die auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ausgerichtete EAZZE Serie von Aurzen und richten sich mit ihrem kompakten, für den Wohnbereich geeigneten Design an Projektor-Einsteiger sowie regelmäßige Streaming-Nutzer. Sie verfügen über einen integrierten Ständer, einen gewebten Tragegurt und eine zurückhaltendere Formensprache, die sich harmonisch in moderne Wohnräume einfügt.
Beide Modelle verfügen über die gleiche Hardware: Sie vereinen ein kompaktes Gehäuse mit einer nativen Auflösung von 720p, Unterstützung für 1080p-Inhalte und einer Helligkeit von 160 Lumen. Ein um 180 Grad verstellbarer Ständer, eine automatische vertikale Trapezkorrektur sowie eine elektronische 4D-Trapezkorrektur sorgen für Flexibilität bei der Aufstellung. Das Zubehörangebot umfasst zudem Optionen für die Bodenaufstellung und die Wandmontage. Der Ton wird über einen integrierten 3-W-Lautsprecher mit einer Klangkammer von ca. 80–100 cm³ wiedergegeben; zusätzlich steht eine bidirektionale Bluetooth-Audioverbindung für externe Lautsprecher oder Kopfhörer zur Verfügung.
Die beiden Modelle unterscheiden sich lediglich in ihren integrierten Streaming-Plattformen, keines von ihnen benötigt einen externen Streaming-Stick. Der E1R verfügt über die offizielle Roku-TV-Plattform mit Zugriff auf die wichtigsten Streaming-Apps, The Roku Channel, kostenlose Live-Inhalte, die Steuerung über die Roku App sowie Roku Smart Picture und bietet so das gewohnte Roku-Erlebnis in einem kompakten Projektorformat. Der E1 ist mit einem integrierten Smart OS und offiziell lizenzierten Apps wie Netflix, Prime Video sowie YouTube ausgestattet und bietet ohne zusätzliche Geräte einfachen Zugriff auf beliebte Streaming-Dienste.
Verfügbarkeit
Der E1R ist ab sofort bei Amazon in den USA und Kanada für 139,99 US-Dollar bzw. 159,99 CAD erhältlich. Der zeitlich begrenzte Einführungspreis beträgt 89,99 US-Dollar in den USA und 139,99 CAD in Kanada. In Europa kommt der E1R später in dieser Saison auf den Markt.
Der E1 ist jetzt in Deutschland, Frankreich und Spanien für 129,99 € erhältlich (Einführungspreis: 99,99 €).
Informationen zu Aurzen
Aurzen ist ein weltweit tätiges Innovationsunternehmen im Bereich intelligenter Projektionstechnologie. Durch die Kombination fortschrittlicher optischer Technik mit intuitiver Software und benutzerorientiertem Design entwickelt Aurzen Produkte, die Erlebnisse auf großer Leinwand in jeden Raum bringen. Das Unternehmen entwickelte mit ZIP den weltweit ersten dreifach zusammenklappbaren, wirklich tragbaren Projektor. Seine Designs wurden mehrfach international ausgezeichnet, unter anderem mit dem iF Design Award, dem Red Dot Award, dem G-Mark Award und dem IDEA Award. Weitere Informationen finden Sie auf www.aurzen.com.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.