51Talk feiert sein 15-jähriges Jubiläum mit einer weltweiten Überarbeitung seines Lehrplans, um die Englischkenntnisse von Kindern zu verbessern

08.07.2026

SINGAPUR, 8. Juli 2026 /PRNewswire/ -- 51Talk, eine weltweite Online-Plattform für den Einzelunterricht in Englisch für Kinder, gab heute anlässlich ihres 15-jährigen Jubiläums eine umfassende weltweite Überarbeitung ihres Lehrplans bekannt. Diese Initiative ist mehr als nur eine Produktverbesserung – sie spiegelt das anhaltende Engagement von 51Talk für die globale Bildung wider: Kinder dazu befähigen, selbstbewusst über kulturelle Grenzen hinweg zu kommunizieren, sich mit der Welt zu verbinden und sich Gehör zu verschaffen.

51Talk wurde 2011 gegründet und betreut heute Familien in mehr als 50 Ländern und Regionen, wobei das Unternehmen insbesondere in Südostasien, im Nahen Osten und in Ostasien stark vertreten ist. Durch Live-Einzelunterricht in Englisch und strukturierte Lernpfade hat die Plattform Kindern durch regelmäßiges Üben und intensive Interaktion stets dabei geholfen, Selbstvertrauen beim Sprechen zu entwickeln.

Umfassende Überarbeitung des Lehrplans

Ab Juli dieses Jahres wird 51Talk seinen neuen Online-Lehrplan für das Englischlernen einführen: Global Communicator. Der überarbeitete Lehrplan basiert auf akademischer Exzellenz und Praxisnähe und bietet international ausgerichtete Inhalte, individuelle Lernwege sowie eine hochgradig interaktive Lernerfahrung, die darauf ausgerichtet ist, selbstbewusste globale Kommunikatoren heranzubilden.

Der Lehrplan umfasst von der Oxford University Press autorisierte Unterrichtsmaterialien, die für junge Lernende angepasst wurden und den international anerkannten Standards für Englischkenntnisse entsprechen. Ein KI-gestütztes adaptives Lernsystem analysiert die Leistungen der Schüler und passt den Schwierigkeitsgrad des Unterrichts in Echtzeit an, wodurch ein wirklich individuelles Lernen ermöglicht wird. Der Lehrplan basiert auf einer fortschrittlichen interaktiven Engine und simuliert authentische Alltagssituationen, wodurch die Schülerinnen und Schüler das Selbstvertrauen und die Fähigkeiten entwickeln, sich auf Englisch natürlich und effektiv zu verständigen.

„Unser Ziel war es schon immer, Kindern dabei zu helfen, ihre Englischkenntnisse in alltäglichen Situationen selbstbewusst anzuwenden", sagte Lucy Qu, Vice President of Academics bei 51Talk. „Mit diesem Upgrade verbessern wir die Art und Weise, wie wir interaktives, reaktionsschnelles und kommunikationsorientiertes Lernen anbieten, noch weiter."

A student attends a live online 1-on-1 English lesson on the 51Talk app.

Echte Stimmen: Vom Klassenzimmer auf die internationale Bühne

Seit 2023 unterstützt 51Talk Initiativen zur Förderung der öffentlichen Redefähigkeit von Jugendlichen bei internationalen Veranstaltungen wie der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP) und befähigt Schüler und Schülerinnen so, ihre Sichtweisen zu aktuellen Themen zu äußern.

Le Bao Nhi aus Vietnam, die früher nur zögerlich sprach, fand durch den Unterricht bei 51Talk ihre Stimme und hielt schließlich eine Rede auf der 30. UN-Klimakonferenz (COP30). „Früher war ich schüchtern und hatte Angst davor, Fehler zu machen", erzählt sie. „Ich bin stolz darauf, mich nun weltweit auf Englisch mit Menschen auszutauschen. Wir müssen daran glauben, dass auch kleine Hände Großes bewirken können." Auch Sheddi Alharthi aus Saudi-Arabien erlebte nach ihrem Vortrag auf der COP30 eine bemerkenswerte Veränderung und erklärte: „Das selbstbewusste Sprechen auf Englisch hat mir eine viel größere Welt eröffnet."

Eine der 5-Sterne-Lehrkräfte von 51Talk wies darauf hin, dass das Selbstvertrauen durch konsequentes Üben in einer unterstützenden Lernumgebung wächst, was die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt, sich frei auf Englisch auszudrücken. „Unsere Aufgabe geht über den Englischunterricht hinaus", erklärt die Lehrerkraft. „Durch kontinuierliche Begleitung und Unterstützung hoffen wir, dass jedes Kind in alltäglichen Situationen selbstbewusst Englisch sprechen kann."

51Talk student representatives deliver speeches in English at the United Nations COP30.

Ein Blick auf das nächste Kapitel

Anlässlich dieses 15-jährigen Jubiläums setzt sich 51Talk weiterhin dafür ein, das Erlebnis des Live-Einzelunterrichts im Online-Englischunterricht zu verbessern. Unterstützt von engagierten Lehrkräften und einem KI-gestützten Lernsystem wird die Plattform auch weiterhin dazu beitragen, dass immer mehr Kinder ihre Kommunikationsfähigkeiten ausbauen und das Selbstvertrauen entwickeln, mit der Welt in Verbindung zu treten. 51Talk freut sich darauf, zu sehen, wie immer mehr junge Lernende ihre Stimme finden und auf der globalen Bühne glänzen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.51talk.com

Cision View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/51talk-feiert-sein-15-jahriges-jubilaum-mit-einer-weltweiten-uberarbeitung-seines-lehrplans-um-die-englischkenntnisse-von-kindern-zu-verbessern-302819222.html

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.