Der Volkswagen-Konzern, Europas größter Autobauer, hat für das Geschäftsjahr 2025 einen massiven Gewinneinbruch verzeichnet. Das Konzernergebnis nach Steuern sank im Vergleich zum Vorjahr um rund 44 Prozent von 12,4 Milliarden Euro auf 6,9 Milliarden Euro, wie das Unternehmen in Wolfsburg mitteilte. Der Betriebsgewinn halbierte sich in etwa auf 8,9 Milliarden Euro. Der Umsatz stagnierte bei 322 Milliarden Euro, nach anderen Angaben sank er leicht um 0,8 Prozent. Bei den Fahrzeugverkäufen blieb der Konzern mit 8,98 Millionen ausgelieferten Autos knapp unter der Marke von neun Millionen Einheiten.
Als Hauptgründe für die schwache Performance nannte der Konzern die Zölle von US-Präsident Donald Trump sowie den Strategiewechsel bei der Tochtergesellschaft Porsche zur Verlängerung der Verbrennertechnologie. Diese Faktoren schlugen sich in Milliardenbelastungen nieder. Finanzchef Arno Antlitz erklärte, das vergangene Jahr sei von geopolitischen Spannungen, Zöllen und hoher Wettbewerbsintensität geprägt gewesen. Besonders das dritte Quartal 2025 war für den Konzern problematisch, als er mehr als eine Milliarde Euro Verlust verbuchte.
Im Schlussquartal schnitt Volkswagen jedoch wieder besser ab als in den ersten neun Monaten des Jahres. Die Restrukturierung des Unternehmens zeige Fortschritte, und der Netto-Cashflow sei besser ausgefallen als erwartet, so Antlitz. Dennoch räumte er ein: "Das aktuelle Ergebnisniveau von bereinigt 4,6 Prozent vor Restrukturierung reicht aber langfristig nicht aus." Der operative Renditewert lag im vergangenen Jahr bei 2,8 Prozent. Im vergangenen Monat hatte Volkswagen ein neues Sparprogramm mit einem Volumen von rund 60 Milliarden Euro angekündigt, mit dem Ziel, die Kosten bis 2028 um 20 Prozent zu senken.
Für das laufende Jahr prognostiziert der Wolfsburger Autobauer ein Umsatzplus von bis zu drei Prozent. Bei der operativen Rendite hat sich das Unternehmen eine Zielspanne von vier bis 5,5 Prozent vorgenommen, was eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr darstellen würde. Die Entwicklung wird von Anlegern und Marktbeobachtern aufmerksam verfolgt, nachdem sich die VW-Aktie im vorbörslichen Handel am Tag der Veröffentlichung deutlich schwächer zeigte.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.