Versorgungsregion Ost als Ausweg aus dem Gastpatienten-Dilemma

10.03.2026


Die Wiener Grünen haben am Montag ein Ende des anhaltenden Streits um Gastpatienten gefordert und die Schaffung einer gemeinsamen Versorgungsregion im Osten Österreichs vorgeschlagen. Parteichefin Judith Pühringer und Gesundheitssprecherin Barbara Huemer kritisierten bei einer Pressekonferenz im Rathaus, dass die Debatte zu einem "unwürdigen Schauspiel" verkommen sei, bei dem Verantwortung nur hin und her geschoben werde. Statt politischem Hickhack zwischen Wien und Niederösterreich brauche es rasche Gespräche zu einer gemeinsamen strategischen Planung, betonten die Politikerinnen.

Der Konflikt dreht sich um planbare, nicht dringliche Operationen für Patienten aus anderen Bundesländern in Wiener Spitälern. Die Stadt Wien versucht, den Zustrom zu begrenzen und verweist auf zusätzliche Kosten, die nicht ausgeglichen würden. Aus dem Rathaus wird beklagt, dass Wien zu jenen Ländern gehöre, die finanziell mehr für Gastpatienten aufbringen müssten, als aus dem Finanzausgleich zurückfließe. Die Grünen zeigen Verständnis für die Forderung nach Verhandlungen, sehen jedoch derzeit keine konstruktiven Gespräche.

Als Lösung schlagen die Wiener Grünen eine Versorgungsregion vor, die Wien, Niederösterreich und das Burgenland umfassen soll. In dieser könnten Zuständigkeiten klar definiert, Doppelgleisigkeiten abgebaut und die Finanzierung der Spitäler gemeinsam geplant werden. Das Modell soll als Pilotprojekt für die Ostregion dienen und nach einer Evaluierung österreichweit umgesetzt werden. Pühringer betonte, die Gesundheitsversorgung dürfe nicht länger Spielball im politischen Streit zwischen den Bundesländern sein.

Gesundheitssprecherin Huemer hinterfragte die Grundlage des Konflikts, indem sie darauf hinwies, dass alle Länder dem Finanzausgleich zugestimmt hätten. Sie äußerte Verwunderung darüber, warum man sich nun unzufrieden zeige und mutmaßte, möglicherweise hätten Wien oder Niederösterreich nicht alle Dokumente gründlich gelesen. Die Grünen fordern ein sofortiges Ende der Streitereien, die nach ihrer Ansicht zu massiver Verunsicherung bei Patienten führen, die teilweise über ein Jahr auf Operationen warten.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.