Union warnt vor falschen Erwartungen an „Nur Ja heißt Ja“ – unterstützt längere Verjährung

12.06.2026


Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drängt vor der Justizministerkonferenz auf eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nach ihren Vorstellungen sollen sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn zuvor eine ausdrückliche Zustimmung erteilt wurde – nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Zugleich will sie die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung deutlich ausweiten: Statt wie bisher nach fünf Jahren sollen entsprechende Taten erst nach 20 Jahren verjähren. Eine fünfjährige Frist sei „zu kurz“, sagte Hubig und verwies darauf, dass bei vergleichbar schweren Verbrechen bereits heute deutlich längere Verjährungsfristen gelten.

Hubig knüpft damit an die Reform des Jahres 2016 an, als Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“ eingeführt hatte. Seitdem ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird – unabhängig davon, ob sich das Opfer körperlich gewehrt oder ob der Täter Gewalt angewendet hat. Vor der Reform war eine Vergewaltigung rechtlich in der Regel erst dann gegeben, wenn der Wille des Opfers mit Gewalt oder Gewaltandrohung gebrochen oder dessen Schutzlosigkeit ausgenutzt wurde. Nach Ansicht der Ministerin ist nun „die Zeit reif für den nächsten Schritt“, um die sexuelle Selbstbestimmung konsequenter zu schützen, insbesondere in Situationen, in denen Betroffene etwa in einer Schockstarre kein klares „Nein“ äußern können.

Rückhalt für die geplante Verlängerung der Verjährungsfrist kommt aus der Union. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), betonte, viele Betroffene bräuchten Jahre oder sogar Jahrzehnte, bevor sie in der Lage seien, eine Anzeige zu erstatten. Eine längere Frist würde ihnen den nötigen Raum geben, diesen Schritt zu gehen. Zugleich hält Krings eine weitere Verschärfung in Richtung eines strikten „Nur Ja heißt Ja“-Konsensprinzips für problematisch. Die Beweisschwierigkeiten blieben auch bei einer neuen Regelung bestehen, argumentiert er: Sexuelle Übergriffe fänden nahezu ausnahmslos ohne Zeugen statt, und die Frage, ob ein „Nein“ erkennbar gewesen sei oder ob ein ausdrückliches „Ja“ eingeholt wurde, ändere strukturell wenig an der Beweislage in Ermittlungsverfahren und vor Gericht.

Politisch ist Hubigs Vorstoß in Berlin nicht neu. Die Grünen hatten im Bundestag bereits ein Modell vorgeschlagen, das stärker auf ausdrückliche Zustimmung abstellt. SPD-Abgeordnete zeigten sich offen, Vertreter von Union und AfD reagierten dagegen skeptisch; der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen. Hubig verweist zudem darauf, dass viele europäische Staaten bereits ähnliche Konsenslösungen eingeführt hätten und diese dort funktionierten. In Deutschland dürfte die Debatte nun an Schärfe gewinnen: Während die längere Verjährungsfrist parteiübergreifend Chancen auf Zustimmung hat, ist offen, ob sich ein umfassendes „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip im Sexualstrafrecht politisch durchsetzen lässt.

Deutsche Bischöfe beenden Beratungen zu Demokratie, Missbrauchsaufarbeitung und Laienbeteiligung

08.10.2026


Mit einem Gottesdienst und einer Abschlusspressekonferenz endet an diesem Donnerstag in Fulda die Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz. Unter der Leitung ihres neuen Vorsitzenden, des Münsteraner Bischofs Heiner Wilmer, haben die katholischen Bischöfe seit Montag eine Vielzahl gesellschafts- und kirchenpolitischer Themen beraten. Auf der Agenda standen Fragen der demokratischen Kultur in Deutschland, die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, ethische Konfliktfelder wie Leihmutterschaft sowie der Umgang mit neuer Technologie wie Künstlicher Intelligenz. Hinzu kamen innerkirchliche Schwerpunkte wie die Entwicklung der Erwachsenentaufen, die Mitwirkung von Laien und der Einsatz in sozialen Medien.

Deutlich positionierten sich die Bischöfe zum politischen Klima im Land. Wilmer warnte mit Blick auf eine mögliche Regierungsbeteiligung der AfD in Sachsen-Anhalt vor einem „Paradigmenwechsel“. Die Partei stelle die Grundwerte des gesellschaftlichen Zusammenlebens infrage und wolle „ein anderes Deutschland“, sagte der Vorsitzende zum Abschluss der Beratungen. Besonders kritisch sehen die Bischöfe, dass einige Positionen der AfD aus ihrer Sicht mit dem christlichen Glauben und dem zugrunde liegenden Gottes- und Menschenbild nicht vereinbar seien.

Der DBK-Vorsitzende stellte sich demonstrativ hinter den Magdeburger Bischof Gerhard Feige und das Bistum Magdeburg, vor allem mit Blick auf Spekulationen über mögliche Folgen einer AfD-geführten Landesregierung. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, ob etwa der Einzug der Kirchensteuer zur Disposition stehen könnte. Die Kirche müsse „mit allem rechnen“ und stelle sich so auf, „dass wenn große Erschütterungen kommen sollten, wir gewappnet sind“, betonte Wilmer. Es dürfe nicht sein, dass ein Bistum durch politische Weichenstellungen im Nachteil sei.

Die Bischöfe sehen sich zugleich mit einem Stimmungsumschwung in Teilen ihrer eigenen Basis konfrontiert. Nach Aussage Wilm ers ist es „erschreckend“, wenn rund 30 Prozent der Katholikinnen und Katholiken in Ostdeutschland die AfD wählen, die in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Als Antwort auf wachsenden Antisemitismus und gesellschaftliche Polarisierung verweist die Bischofskonferenz auf die jüdisch-christliche Tradition, auf Menschenwürde und Solidarität. Auftrag der Kirche sei es, mit den Menschen zu reden, ihnen zuzuhören und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Neben der politischen Lage blieb die Kirche bei der Vollversammlung auch mit eigenen Reform- und Krisenthemen befasst. Die Bischöfe berieten über weitere Schritte bei der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch und diskutierten, wie Laien stärker an Entscheidungsprozessen beteiligt werden können. Zudem rückten neue Handlungsfelder in den Blick: Die wachsende Bedeutung von Social Media und der Einsatz Künstlicher Intelligenz in Pastoral und Verwaltung werfen für die Kirche Fragen nach Verantwortung, Transparenz und ethischen Leitplanken auf. Die Beschlüsse und Leitlinien der Konferenz sollen in den kommenden Monaten in den Diözesen konkretisiert werden.