Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drängt vor der Justizministerkonferenz auf eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nach ihren Vorstellungen sollen sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn zuvor eine ausdrückliche Zustimmung erteilt wurde – nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Zugleich will sie die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung deutlich ausweiten: Statt wie bisher nach fünf Jahren sollen entsprechende Taten erst nach 20 Jahren verjähren. Eine fünfjährige Frist sei „zu kurz“, sagte Hubig und verwies darauf, dass bei vergleichbar schweren Verbrechen bereits heute deutlich längere Verjährungsfristen gelten.
Hubig knüpft damit an die Reform des Jahres 2016 an, als Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“ eingeführt hatte. Seitdem ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird – unabhängig davon, ob sich das Opfer körperlich gewehrt oder ob der Täter Gewalt angewendet hat. Vor der Reform war eine Vergewaltigung rechtlich in der Regel erst dann gegeben, wenn der Wille des Opfers mit Gewalt oder Gewaltandrohung gebrochen oder dessen Schutzlosigkeit ausgenutzt wurde. Nach Ansicht der Ministerin ist nun „die Zeit reif für den nächsten Schritt“, um die sexuelle Selbstbestimmung konsequenter zu schützen, insbesondere in Situationen, in denen Betroffene etwa in einer Schockstarre kein klares „Nein“ äußern können.
Rückhalt für die geplante Verlängerung der Verjährungsfrist kommt aus der Union. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), betonte, viele Betroffene bräuchten Jahre oder sogar Jahrzehnte, bevor sie in der Lage seien, eine Anzeige zu erstatten. Eine längere Frist würde ihnen den nötigen Raum geben, diesen Schritt zu gehen. Zugleich hält Krings eine weitere Verschärfung in Richtung eines strikten „Nur Ja heißt Ja“-Konsensprinzips für problematisch. Die Beweisschwierigkeiten blieben auch bei einer neuen Regelung bestehen, argumentiert er: Sexuelle Übergriffe fänden nahezu ausnahmslos ohne Zeugen statt, und die Frage, ob ein „Nein“ erkennbar gewesen sei oder ob ein ausdrückliches „Ja“ eingeholt wurde, ändere strukturell wenig an der Beweislage in Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
Politisch ist Hubigs Vorstoß in Berlin nicht neu. Die Grünen hatten im Bundestag bereits ein Modell vorgeschlagen, das stärker auf ausdrückliche Zustimmung abstellt. SPD-Abgeordnete zeigten sich offen, Vertreter von Union und AfD reagierten dagegen skeptisch; der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen. Hubig verweist zudem darauf, dass viele europäische Staaten bereits ähnliche Konsenslösungen eingeführt hätten und diese dort funktionierten. In Deutschland dürfte die Debatte nun an Schärfe gewinnen: Während die längere Verjährungsfrist parteiübergreifend Chancen auf Zustimmung hat, ist offen, ob sich ein umfassendes „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip im Sexualstrafrecht politisch durchsetzen lässt.

Die Zukunft des deutsch-französischen Panzerprojekts MGCS gerät zunehmend ins Wanken. Armin Papperger, Vorstandschef des Düsseldorfer Rüstungskonzerns Rheinmetall, schließt einen Rückzug Frankreichs aus dem Vorhaben nicht mehr aus. In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ sprach er von einem „Gefahrenszenario“, betonte allerdings, dass bislang keine endgültigen Entscheidungen gefallen seien. Die Diskussionen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem mit dem Ende des Kampfflugzeugprojekts FCAS (Scaf) bereits ein anderes zentral geplantes Vorzeigeprojekt der Verteidigungskooperation zwischen Berlin und Paris gescheitert ist.
Nach Informationen Pappergers plant Frankreich, das Budget für das „Main Ground Combat System“ (MGCS) drastisch zu kürzen. Im Gespräch ist demnach ein Ansatz von weniger als der Hälfte der ursprünglichen Planungen. Zwar unterstrich der Rheinmetall-Chef, dass es „null Entscheidungen über das finale Budget“ gebe, doch ein reduzierter Finanzrahmen hätte nach seiner Einschätzung unweigerlich die Streichung von Leistungsumfängen und weitere Verzögerungen zur Folge. „Wenn man weniger Geld zur Verfügung hat, wird man nicht schneller, und wir sind jetzt schon sehr langsam“, sagte er. Bereits jetzt liegt das Programm, das seit rund einem Jahrzehnt läuft, weit hinter den ambitionierten politischen Ankündigungen zurück.
Das MGCS-Projekt wurde auf Initiative der Regierungen Frankreichs und Deutschlands gestartet, um ein gemeinsames, plattformübergreifendes Bodenkampfsystem zu entwickeln, das ab etwa 2040 die Kampfpanzer Leopard 2 und Leclerc ersetzen soll. Beteiligt sind neben Rheinmetall der französische Technologiekonzern Thales sowie KNDS – ein Zusammenschluss des deutschen Herstellers Krauss-Maffei Wegmann und des staatlichen französischen Rüstungsunternehmens Nexter. Trotz der politischen Bedeutung des Vorhabens sind die finanziellen Mittel bislang überschaubar: Die vier Partnerunternehmen haben in rund zehn Jahren zusammen lediglich 25 Millionen Euro erhalten, was Papperger als „offensichtlich sehr wenig Geld“ bezeichnete.
Parallel zum schleppend verlaufenden MGCS treiben Rheinmetall und KNDS Deutschland auf deutscher Seite bereits eine Zwischenlösung voran. Der in der Militärfachpresse inoffiziell „Leopard 3“ genannte neue Kampfpanzer soll nach aktueller Planung Anfang der 2030er Jahre in Dienst gestellt werden und damit die Lücke überbrücken, bis ein mögliches MGCS-System verfügbar wäre. Für MGCS selbst wird die Einsatzreife derzeit erst in den 2040er Jahren erwartet – ein Zeithorizont, den Papperger als „eine Wahnsinnszeit“ bezeichnete. Vor diesem Hintergrund stellte er die grundsätzliche Realisierung des Projekts offen in Frage: „Ich kann heute nicht sagen, ob es überhaupt ein MGCS geben wird.“ Die jüngsten Budgetüberlegungen in Paris verstärken diese Unsicherheit und nähren Zweifel daran, ob Europa den angestrebten gemeinsamen Panzer der Zukunft tatsächlich auf die Spur bringen kann.