
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drängt vor der Justizministerkonferenz auf eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nach ihren Vorstellungen sollen sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn zuvor eine ausdrückliche Zustimmung erteilt wurde – nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Zugleich will sie die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung deutlich ausweiten: Statt wie bisher nach fünf Jahren sollen entsprechende Taten erst nach 20 Jahren verjähren. Eine fünfjährige Frist sei „zu kurz“, sagte Hubig und verwies darauf, dass bei vergleichbar schweren Verbrechen bereits heute deutlich längere Verjährungsfristen gelten.
Hubig knüpft damit an die Reform des Jahres 2016 an, als Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“ eingeführt hatte. Seitdem ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird – unabhängig davon, ob sich das Opfer körperlich gewehrt oder ob der Täter Gewalt angewendet hat. Vor der Reform war eine Vergewaltigung rechtlich in der Regel erst dann gegeben, wenn der Wille des Opfers mit Gewalt oder Gewaltandrohung gebrochen oder dessen Schutzlosigkeit ausgenutzt wurde. Nach Ansicht der Ministerin ist nun „die Zeit reif für den nächsten Schritt“, um die sexuelle Selbstbestimmung konsequenter zu schützen, insbesondere in Situationen, in denen Betroffene etwa in einer Schockstarre kein klares „Nein“ äußern können.
Rückhalt für die geplante Verlängerung der Verjährungsfrist kommt aus der Union. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), betonte, viele Betroffene bräuchten Jahre oder sogar Jahrzehnte, bevor sie in der Lage seien, eine Anzeige zu erstatten. Eine längere Frist würde ihnen den nötigen Raum geben, diesen Schritt zu gehen. Zugleich hält Krings eine weitere Verschärfung in Richtung eines strikten „Nur Ja heißt Ja“-Konsensprinzips für problematisch. Die Beweisschwierigkeiten blieben auch bei einer neuen Regelung bestehen, argumentiert er: Sexuelle Übergriffe fänden nahezu ausnahmslos ohne Zeugen statt, und die Frage, ob ein „Nein“ erkennbar gewesen sei oder ob ein ausdrückliches „Ja“ eingeholt wurde, ändere strukturell wenig an der Beweislage in Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
Politisch ist Hubigs Vorstoß in Berlin nicht neu. Die Grünen hatten im Bundestag bereits ein Modell vorgeschlagen, das stärker auf ausdrückliche Zustimmung abstellt. SPD-Abgeordnete zeigten sich offen, Vertreter von Union und AfD reagierten dagegen skeptisch; der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen. Hubig verweist zudem darauf, dass viele europäische Staaten bereits ähnliche Konsenslösungen eingeführt hätten und diese dort funktionierten. In Deutschland dürfte die Debatte nun an Schärfe gewinnen: Während die längere Verjährungsfrist parteiübergreifend Chancen auf Zustimmung hat, ist offen, ob sich ein umfassendes „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip im Sexualstrafrecht politisch durchsetzen lässt.

Der staatliche Tankrabatt hat den jüngsten Inflationsschub in Deutschland vorerst ausgebremst. Im Mai lagen die Verbraucherpreise nach Angaben des Statistischen Bundesamts um 2,6 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats und damit unter der im April gemessenen Rate von 2,9 Prozent. Damals hatte ein Ölpreisschock infolge des Kriegs im Nahen Osten die Teuerung auf den höchsten Stand seit Januar 2024 getrieben. Energie blieb dennoch ein wichtiger Preistreiber: Für entsprechende Produkte mussten Verbraucher 6,6 Prozent mehr bezahlen als ein Jahr zuvor.
Auslöser für die Entlastung an den Zapfsäulen ist eine zum 1. Mai in Kraft getretene Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um knapp 17 Cent pro Liter. Dieses Instrument wirkt allerdings nur begrenzt: Die Regelung läuft Ende Juni aus, womit ein dämpfender Faktor für die Inflationsrate wegfällt. Ökonomen sehen deshalb ein erhöhtes Risiko, dass sich der Preisdruck in den kommenden Monaten wieder verstärkt, insbesondere wenn sich die Lage an den Energiemärkten weiter zuspitzt.
Wie sich die Inflation hierzulande weiterentwickelt, hängt nach Einschätzung von Volkswirten maßgeblich von der weiteren Entwicklung im Nahen Osten ab. Eine rasche Lösung des Konflikts ist aus ihrer Sicht derzeit nicht absehbar. Angesichts des Kriegs am Golf könnte das Angebot von Rohöl und Flüssigerdgas längere Zeit eingeschränkt bleiben. Die Situation an der für den globalen Öl- und Gashandel zentralen Straße von Hormus gilt weiterhin als fragil. Steigende Energie-, Produktions- und Transportkosten könnten sich in der Folge zunehmend in den Preisen für Lebensmittel und Dienstleistungen niederschlagen.
Die Wirtschaftsweisen erwarten für Deutschland im Jahresschnitt eine Inflationsrate von 3,0 Prozent, halten aber auch 3,5 Prozent für möglich. Schon nach der Preiswelle infolge des Ukraine-Krieges hatte sich die Teuerung wieder abgeschwächt; 2025 lag die Inflationsrate bei vergleichsweise moderaten 2,2 Prozent. Viele Preise blieben jedoch auf erhöhtem Niveau, was die Kaufkraft der Verbraucher weiterhin schmälert: Für einen Euro lässt sich heute weniger erwerben als vor den zurückliegenden Krisenjahren. Ob der Tankrabatt als kurzfristige Entlastung einen nachhaltig stabilisierenden Effekt auf die Teuerung entfalten kann, dürfte daher vor allem von der weiteren Entwicklung der Energiepreise abhängen.