Umweltallianz warnt vor Tausenden toten Fischen in der Tideelbe – Kritik an Elbvertiefung wächst

10.06.2026


In der Hamburger Elbe hat sich das alljährliche Sauerstoffloch in diesem Jahr deutlich früher und mit besonders niedrigen Werten ausgebildet. Nach Angaben des Bündnisses „Lebendige Tideelbe“ ist die Sauerstoffkonzentration im Bereich des Hamburger Hafens bereits Anfang Juni an mehreren Messstationen unter die kritische Marke von vier Milligramm pro Liter gefallen. An der Station Seemannshöft bei Finkenwerder wurden zeitweise weniger als zwei Milligramm pro Liter gemessen – ein Bereich, den Umweltverbände als akut tödlich für viele Fischarten einstufen. An derselben Station wurde zuletzt sogar ein Wert von 1,4 Milligramm pro Liter registriert.

Auch an der Messstation Blankenese zeigte sich ein ähnliches Bild: Dort sank der Sauerstoffgehalt zeitweise ebenfalls auf unter zwei Milligramm pro Liter. Im Vorjahr waren vergleichbare Werte erst rund zwei Wochen später aufgetreten. Das Bündnis aus BUND, Nabu und WWF warnt, der Hamburger Hafen werde damit Jahr für Jahr zu einer „Todeszone“ für Wasserorganismen. Nach Einschätzung der Verbände verenden bei solchen Bedingungen Tausende Fische unbemerkt unter der trüben Wasseroberfläche; betroffen seien sowohl Jungfische als auch ausgewachsene Tiere.

Besonders kritisch ist die Lage für Fischlarven und Jungfische, die den belasteten Abschnitten nicht ausweichen können. Nach Angaben der Umweltorganisationen gilt alles unter vier Milligramm Sauerstoff pro Liter als gefährlich, Werte unter zwei Milligramm lassen den Tieren kaum Überlebenschancen. Als besonders gefährdet nennen die Verbände den Stint, eine Leitart der Tideelbe, aber auch Wanderfische geraten unter Druck, weil niedrige Sauerstoffgehalte ihre Wanderbewegungen und Fortpflanzung beeinträchtigen. Erste Totfunde – darunter zwei Störe, einige Brassen und zahlreiche vom Aussterben bedrohte Blankaale – meldete bereits der Anglerverband Hamburg.

Die Hamburger Umweltbehörde bestätigt die kritischen Messwerte in den Bereichen Blankenese, Seemannshöft und Bunthaus und hält lokale Fischsterben, insbesondere bei Jungfischen und Larven, für sehr wahrscheinlich. Als Ursachen werden mehrere Faktoren genannt, darunter hohe Wassertemperaturen, Nährstoffeinträge, Algenwachstum und geringe Oberwassermengen. Das Bündnis „Lebendige Tideelbe“ sieht zusätzlich den Ausbau der Fahrrinne und die jüngsten Maßnahmen zur Elbvertiefung als zentrale Treiber des jährlichen Sauerstofftiefs. Gemeinsam mit BUND und WWF fordert der Nabu, Flachwasserzonen zu schaffen und die letzten Baggerarbeiten zur Vertiefung zurückzunehmen. Die zusätzliche Tiefe der Fahrrinne werde kaum genutzt, argumentieren die Verbände – die ökologische Belastung der Tideelbe sei dagegen jedes Jahr deutlich sichtbar.

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.