Trump-Rhetorik legt geopolitische Risiken offen und drückt auf den Dax

11.06.2026


Der deutsche Aktienmarkt hat am Mittwoch spürbar nachgegeben. Der Dax schloss 0,97 Prozent im Minus bei 24.195 Punkten und markierte im Tagesverlauf den tiefsten Stand seit mehr als drei Wochen. Zeitweise fiel der Leitindex unter seine 200-Tage-Durchschnittslinie, die von vielen Marktteilnehmern als Signal für den längerfristigen Trend beobachtet wird. Der MDax der mittelgroßen Werte verlor 1,11 Prozent auf 31.293 Zähler.

Belastet wurden die Kurse von anhaltenden Abgaben im US-Technologiesektor und erneut aufflammenden Spannungen im Nahen Osten. Die USA und der Iran griffen sich trotz Waffenruhe und laufender Gespräche über ein mögliches Kriegsende gegenseitig an. Zusätzliche Nervosität löste ein Beitrag von US-Präsident Donald Trump auf seiner Plattform Truth Social aus, in dem er mit Blick auf die seit Wochen laufenden Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen den USA und dem Iran erklärte, die Gegenseite habe „zu lange gebraucht, um einen für sie großartigen Deal auszuhandeln“, und müsse nun „die Konsequenzen tragen“.

„Die verschärfte Rhetorik von Trump im Zusammenhang mit dem Konflikt im Nahen Osten erinnert daran, dass geopolitische Risiken weiterhin unter der Marktoberfläche glimmen“, sagte Marktbeobachter Timo Emden von Emden Research. Zugleich bleibe die geldpolitische Perspektive in den USA unklar. Zwar hätten jüngste US-Inflationsdaten den unmittelbaren Zinssorgen etwas die Schärfe genommen, für mehr Transparenz über den weiteren Kurs der Federal Reserve sorgten sie nach Einschätzung Emdens aber nicht.

Auf Sektorebene gerieten vor allem Technologiewerte unter Druck. Im Softwarebereich richteten sich die Blicke auf die anstehenden Quartalszahlen von Oracle nach US-Börsenschluss; anhaltende Kursverluste im Sektor deuteten darauf hin, dass Investoren mit schwächeren Signalen rechnen. SAP-Titel gaben 3,2 Prozent nach, auch Nemetschek und Teamviewer verloren deutlich. Am Dax-Ende setzten sich zudem Gewinnmitnahmen bei Siemens Energy fort, deren Papiere um 6,5 Prozent einbrachen. Zu den wenigen Lichtblicken zählte Adidas: Angetrieben von einem positiven Analystenkommentar der kanadischen Bank RBC, die dem Sportartikelhersteller ein günstigeres Urteil stellte, setzten die Aktien ihre Erholung mit einem Plus von 2,8 Prozent fort.

Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026


Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.