Ein internationales Forschungsteam mit Beteiligung aus Österreich hat die Bildsprache der globalen Modeindustrie der vergangenen rund 25 Jahre systematisch unter die Lupe genommen – mit ernüchterndem Ergebnis. Trotz einer sichtbar größeren Bandbreite an weiblichen Models auf Laufstegen und Magazin-Covern bleibt das dominierende Körperideal nahezu unverändert: schlank und weiß. Die vermeintliche Diversität entpuppt sich in der umfassenden Auswertung als Ausreißerphänomen, nicht als struktureller Wandel.
Für die im Fachjournal „PNAS“ veröffentlichte Studie analysierten der dänische Forscher Louis Boucherie und sein Team, darunter Katharina Ledebur vom Complexity Science Hub (CSH) Wien und Doktoratsstudentin Karolina Sliwa von der WU Wien, insgesamt 793.199 Aufnahmen aus den Jahren 2000 bis 2024. Erfasst wurden Bilder von Modeschauen, Werbekampagnen, Magazin-Titelseiten und redaktionellen Beiträgen aus allen Weltregionen. Unterstützt wurde die Auswertung durch künstliche Intelligenz zur Bildanalyse sowie durch Gesundheitsdaten aus Umfragen.
Die Forschenden sprechen von einer „kulturellen Evolution der Schönheitsstandards“, die überraschend wenig dynamisch verläuft. Zwar habe sich die Vielfalt der Typen – insbesondere bei Körpermaßen und -formen – seit 2000 messbar vergrößert, doch das zentrale Ideal bleibe konstant: Frauen, die im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung eher dünn sind und überwiegend als weiß klassifiziert werden. Ansprüche an Größe, Hüft- und Taillenumfang liegen demnach über verschiedene Segmente hinweg – vom Laufsteg bis zu den Medien – weitgehend auf einer Linie.
Die Ergebnisse stehen im Kontrast zu einer seit Jahren lauter werdenden Bewegung, die mehr Repräsentation unterschiedlicher Körpergrößen und -formen fordert. Während Marken und Magazine punktuell auf Diversität setzen, zeigt die quantitative Langzeitanalyse, dass diese Beispiele den Kern des Systems bisher kaum verschieben. Die visuelle Norm, an der sich Schönheitsvorstellungen global orientieren, bleibt trotz gesellschaftlicher Debatten erstaunlich resistent gegenüber kultureller Durchmischung.

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.