
Die Grüne Jugend hat nach dem Wahlsieg der Grünen bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg ein Forderungspapier an den Spitzenkandidaten Cem Özdemir gerichtet. In dem Sechs-Punkte-Papier, über das das "Handelsblatt" berichtete, mahnt die Nachwuchsorganisation eine sozialere Ausrichtung der künftigen Landesregierung an. "Wahlsiege sind nichts wert, wenn sie nicht dafür sorgen, dass die Menschen eine Landesregierung bekommen, die klar erkennbare soziale Politik macht", zitiert die Zeitung aus dem Dokument.
Konkret fordert die Grüne Jugend, dass der ehemalige Grünen-Politiker Boris Palmer keine Funktion in einer neuen Landesregierung erhalten darf. Die Organisation begründet dies mit seinen "Haltungen und wiederholten rassistischen Äußerungen", die mit den Grundwerten der Partei unvereinbar seien. Palmer hatte die Grünen nach Vorwürfen verlassen und war zuvor als Tübinger Oberbürgermeister tätig.
Weitere Forderungen betreffen die Aufnahme eines Verbotsverfahrens gegen die AfD in den Koalitionsvertrag sowie die Ablehnung von Verschärfungen der Asyl- und Migrationspolitik im Bundesrat. Die Grüne Jugend verlangt zudem die Bekämpfung der Vermögensungleichheit und setzt sich für einen bundesweiten Mietendeckel ein. Besonders betont wird die Forderung nach einer Ausweitung der Mietpreisbremse, was als zentrales sozialpolitisches Anliegen der Organisation gilt.
Bereits im Vorfeld der Wahl hatte sich die Grüne Jugend kritisch zu Özdemir geäußert. Der Sprecher Louis Bobga äußerte Zweifel, ob Özdemirs Politik am Ende "grüne Politik" sei. Die Organisation betont jedoch, dass Özdemir mit dem Anspruch angetreten sei, "Politik für die breite Gesellschaft in Baden-Württemberg zu machen" - ein Anspruch, den sie nun eingelöst sehen möchte. Die Forderungen zeigen, dass die Parteijugend Einfluss auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen und die künftige Regierungsarbeit nehmen will.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe geht mit einer großangelegten Razzia gegen ein mutmaßlich europaweit agierendes rechtsextremes Verlagsnetzwerk vor. Im Zentrum der Ermittlungen steht der Verlag „Der Schelm“, der seit Jahren antisemitische Schriften, Nachdrucke aus der Zeit des Nationalsozialismus sowie rassistische und den Holocaust leugnende Veröffentlichungen über einen Onlineversand vertreibt. Die Durchsuchungen begannen am Mittwochmorgen zeitgleich in mehreren Bundesländern sowie im Ausland und richten sich gegen insgesamt acht Beschuldigte.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft werden sechs Männern und zwei Frauen deutscher Herkunft vorgeworfen, zwischen 2022 und 2024 in mindestens 488 Fällen gemeinschaftlich volksverhetzende Druckwerke hergestellt, verbreitet, geliefert und gelagert zu haben. Zu den Beschuldigten zählen unter anderem zwei Druckereibesitzer, ein Grafiker, ein IT-Spezialist und der Inhaber eines Business-Centers. Ein Druckereibesitzer soll Beihilfe geleistet haben. Hauptbeschuldigter ist der aus Leipzig stammende Verlagsinhaber Adrian P., der seit Jahren im Ausland lebt und laut früheren Angaben bereits einmal einer Auslieferung entgangen sein soll.
Bundesweit rückte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit Unterstützung örtlicher Polizeikräfte aus. Durchsucht wurden Wohnungen und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen, darunter nach rbb-Informationen Standorte in Leipzig, Pforzheim, Neuenbürg, Bottrop, Schönwald und Wertheim. Parallel dazu koordinierten die Karlsruher Ermittler Maßnahmen im Ausland: In Polen wurde eine Druckerei überprüft, in Spanien nahmen sich Beamte eine Lagerhalle sowie weitere Privat- und Firmenräume vor.
Die Einsatzkräfte stellten umfangreiche Beweismittel sicher, darunter gedruckte Schriften, Bestelllisten, Propagandamaterial, NS-Devotionalien sowie Computer und Datenträger. Der Verlag „Der Schelm“ bietet nach übereinstimmenden Recherchen seit mindestens einem Jahrzehnt rund 100 Nachdrucke antisemitischer Bücher und Schriften aus der NS-Zeit sowie weitere in Deutschland verbotene Titel an. Ermittler sehen in den aktuellen Maßnahmen einen weiteren Schritt, die Vertriebsstrukturen des Netzwerks zu zerschlagen und die Verantwortung der mutmaßlichen Betreiber strafrechtlich aufzuarbeiten.