Das Österreichische Rote Kreuz warnt vor Beginn der Urlaubssaison vor niedrigen Blutreserven und ruft die Bevölkerung dringend zum Spenden auf. Blut könne nicht künstlich hergestellt werden, eine Konserve sei nur 42 Tage haltbar und werde in Österreich im Schnitt alle 90 Sekunden benötigt, heißt es aus der Organisation. Ziel ist es, die Versorgung der Spitäler mit dem lebenswichtigen Notfallmedikament auch in den Sommermonaten abzusichern.
Bundesrettungskommandant Gerry Foitik verweist darauf, dass der Bedarf an Blutkonserven keinen Urlaub kenne. Blut werde nicht nur für Operationen benötigt, sondern ebenso für Geburten, Krebstherapien und die Behandlung verschiedener Erkrankungen. Gerade vor dem Sommer sei es daher wichtig, einen Termin zur Blutspende zu vereinbaren, betont Foitik. Spendenzeiten und -orte sind auf der Plattform blut.at gelistet, über die auch Terminreservierungen möglich sind.
Am Sonntag, dem 14. Juni, fallen Vatertag und Weltblutspendetag zusammen – ein Datum, das das Rote Kreuz für eine groß angelegte Aktion in Wien nutzt. In der „Arena 21“ im Museumsquartier (Museumsplatz 1, 1070 Wien) können Interessierte zwischen 10 und 12 Uhr sowie von 13 bis 16 Uhr Blut spenden. „Mit einer Blutspende retten Sie Leben“, sagt Simon Gänsdorfer, Leiter der Blutspende für Wien, Niederösterreich und das Burgenland. Die Aktion ist auch als Familienevent angelegt und soll insbesondere jüngere Menschen für das Thema sensibilisieren.
Begleitet wird die Veranstaltung im Museumsquartier von DJ-Musik, Vitamin-Mocktails, Gewinnspielen und einer Kids Area. Das Rote Kreuz setzt damit bewusst auf ein niederschwelliges Angebot, um Hemmschwellen beim Blutspenden zu senken und zusätzliche Zielgruppen anzusprechen. Neben der Sonderaktion am Weltblutspendetag bleibt die Blutspendezentrale in Wien (Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien) ganzjährig geöffnet; auch in allen anderen Bundesländern bestehen laufend Möglichkeiten zur Blutspende.

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.