
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen verschärft ihr Vorgehen gegen die Raser- und Tuning-Szene und richtet den Fokus dabei deutlich auf deren Social-Media-Gesichter. Im Zentrum der neuen Einsatzkonzeption stehen sogenannte Entertainer: PS-Enthusiasten, die sich etwa während schneller Fahrten – teils kostümiert – filmen und die Clips auf Plattformen im Netz verbreiten. Mit ihren hohen Reichweiten fungieren sie als Zugpferde für illegale Treffen, zu denen regelmäßig Hunderte Menschen anreisen.
Laut der neuen Linie, über die zunächst die „WAZ“ berichtete, sollen die Polizeibehörden in NRW die Online-Kanäle dieser Entertainer systematisch beobachten. Ziel ist es, geplante Zusammenkünfte frühzeitig zu erkennen und im Idealfall bereits während der Anreise zu unterbinden. Dazu kann die Polizei schon im Vorfeld PS-Influencer direkt ansprechen, sogenannte Gefährderansprachen durchführen oder Bereichsbetretungsverbote verhängen, um bestimmte Personen von Hotspots der Szene fernzuhalten.
Wird ein illegales Auto-Event mit Tunern und Posern gemeldet, sieht die Einsatzkonzeption sofort ein massives Aufgebot an Kräften vor. Unterstützt werden die örtlichen Behörden dabei vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) und vom Landeskriminalamt (LKA). Beide sollen ein aktuelles Lagebild zur Szene erstellen und laufend fortschreiben. Um Situationen besser einschätzen und Beweise sichern zu können, kann das LZPD zudem Hubschrauber oder Drohnen einsetzen.
Die Maßnahmen sind auch grenzüberschreitend angelegt. Bei Bedarf nimmt das LZPD Kontakt zu den Polizeibehörden in Belgien und den Niederlanden auf, um Informationen zu teilen und Einsätze abzustimmen. Damit reagiert Nordrhein-Westfalen auf eine Szene, die sich zunehmend über soziale Medien organisiert und räumliche Grenzen leicht überwindet. Die neue Konzeption soll dafür sorgen, dass die Polizei nicht nur auf illegale Events reagiert, sondern sie möglichst früh erkennt und konsequent stört.

Ein von der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) beauftragtes Rechtsgutachten stellt zentrale Teile des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes als verfassungswidrig dar. Das Gesetz, das 2021 unter einem rot-rot-grünen Senat reformiert wurde, soll Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst gezielt fördern. Nach Einschätzung der Gutachter kollidieren einzelne Regelungen jedoch mit dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Bestenauslese sowie mit dem Verbot von Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Herkunft oder Ethnie.
Konkret geht es um Vorgaben, die Personalverfahren in der Berliner Verwaltung und Justiz betreffen. So schreibt das Gesetz vor, dass zu Bewerbungsgesprächen mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund eingeladen werden müssen, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht – derzeit rund 40 Prozent. Zudem sollen Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt und vorrangig eingestellt werden. Aus der Senatsverwaltung wird berichtet, dass in der Praxis etwa im Justizbereich Bewerber ohne Migrationshintergrund trotz besserer Examensnoten nicht zu Auswahlgesprächen eingeladen wurden.
Badenberg, selbst im Iran geboren, stellt das integrationspolitische Ziel des Gesetzes nicht in Frage, betont aber die Bindung staatlichen Handelns an die Verfassung. „Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle“, sagte sie unter Verweis auf das Gutachten. Sie verweist auf Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach der Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen habe. Schon im Gesetzgebungsverfahren hatten Fachbeamte darauf hingewiesen, dass eine faktische Quote für Personen mit Migrationshintergrund verfassungsrechtliche Risiken birgt.
Vertreter von Grünen und Linken, die die Novelle des Partizipationsgesetzes 2021 gemeinsam mit der SPD durch das Abgeordnetenhaus gebracht hatten, reagieren empört. Die Linken-Politikerin Elif Eralp spricht von einem „Skandal“, weil die Justizsenatorin ein geltendes Gesetz aushebele. Das Gesetz benachteilige niemanden, es sehe lediglich vor, dass Menschen mit Migrationsgeschichte bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt würden. Der Grünen-Politiker Sebastian Walter erinnert daran, dass in einem Rechtsstaat Verfassungsgerichte über die Verfassungskonformität von Landesgesetzen entscheiden und nicht einzelne Mitglieder des Senats. Wie der Konflikt um die umstrittenen Paragrafen beigelegt wird, ist offen – die Auseinandersetzung markiert jedoch eine neue Wegmarke im Spannungsfeld zwischen aktiver Integrationsförderung und strikter Bestenauslese im öffentlichen Dienst.