
Der Trinkgetränkehersteller Capri-Sun verschärft seine Auseinandersetzung mit der Europäischen Union um den Einsatz von Plastikstrohhalmen – obwohl eine aufwendig beworbene Online-Petition klar hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Statt der anvisierten einen Million Unterschriften kamen innerhalb von rund eineinhalb Jahren auf der Plattform Change.org weniger als 169.000 zustande. Das Unternehmen bewirbt die Petition nach eigenen Angaben inzwischen nicht mehr aktiv, hält an dem Ziel einer Rückkehr zum Plastiktrinkhalm aber fest.
Ausgelöst wurde der Konflikt durch das seit 2021 geltende EU-Verbot für Einwegplastikprodukte wie Trinkhalme. Capri-Sun musste daraufhin seine klassischen Trinkbeutel auf Papierstrohhalme umstellen, die in Plastik verpackt an den Beuteln befestigt werden. Seitdem reißen die Beschwerden von Kundinnen und Kunden nach Unternehmensangaben nicht ab: Die Papierhalme ließen sich schlechter in die Folie stechen, würden beim Trinken weich und sorgten für einen wahrnehmbaren Papiergeschmack. Capri-Sun hat das Design der Papierhalme zwar mehrfach überarbeitet, sieht die Probleme damit aber offenbar nicht gelöst.
Strategisch setzt der Hersteller nun auf einen technischen Ansatz: Capri-Sun strebt an, künftig sowohl Trinkbeutel als auch Strohhalm aus demselben Kunststoff, Polypropylen, zu fertigen. Das Unternehmen argumentiert, ein einstoffliches System verbessere die Recyclingfähigkeit, weil Beutel und Röhrchen gemeinsam dem gleichen Stoffkreislauf zugeführt werden könnten. Man befinde sich dazu in einem „konstruktiven Austausch“ mit der EU-Kommission, wie Capri-Sun betont. Die Brüsseler Behörde bestätigt Gespräche und verweist darauf, dass das Einwegplastikverbot bis kommendes Jahr überprüft werde. Parallel arbeitet die EU an einer neuen Verpackungsverordnung mit stärkeren Vorgaben zur Recyclingfähigkeit.
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen reagieren kritisch auf die Vorstöße des Unternehmens und verweisen auf die massive Umweltverschmutzung durch Einwegplastik, die ursprüngliche Grundlage des EU-Verbots. Die Deutsche Umwelthilfe warnt unter anderem vor Mikroplastik in Nahrungsketten. Capri-Sun wiederum sieht sich im Spannungsfeld zwischen regulatorischen Vorgaben, Umweltbedenken und Kundenerwartungen – und versucht, das Verbot nicht grundsätzlich infrage zu stellen, sondern über das Recyclingargument eine Ausnahme oder Anpassung der Regeln zu erreichen. Ob der Polypropylen-Ansatz Brüssel überzeugt, dürfte sich im Zuge der laufenden Überprüfung des Einwegplastikrahmens entscheiden.

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.