ORF-Führungswechsel: Vorwürfe und sofortiger Rücktritt

10.03.2026


Roland Weißmann, der Generaldirektor des Österreichischen Rundfunks (ORF), ist mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurückgetreten. Der Rücktritt erfolgte am Sonntag, dem 8. März 2026, wie der Sender am Montag bekannt gab. Anlass sind Vorwürfe des sexuellen Fehlverhaltens durch eine ORF-Mitarbeiterin. Die Vorwürfe beziehen sich laut Angaben auf das Jahr 2022, zu Beginn von Weißmanns Amtszeit als ORF-Chef.

Der ORF-Vorstand kündigte eine schnelle und transparente Untersuchung der Vorwürfe in enger Zusammenarbeit mit der Compliance-Stelle des Senders an. Dabei müsse der Schutz der betroffenen Person oberste Priorität haben, hieß es in einer Stellungnahme. Weißmann selbst bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Sein Anwalt, Oliver Scherbaum, kritisierte das Vorgehen als "unverhältnismäßige Reaktion" und kündigte rechtliche Schritte an, da die Vorwürfe bisher nicht geklärt worden seien.

Die interimistische Leitung des ORF übernimmt Ingrid Thurnher, die bisherige Direktorin des ORF-Radios. Thurnher ist eine bekannte Journalistin mit langjähriger Erfahrung in der Sendeanstalt. Der Vorstand hatte ursprünglich geplant, im kommenden Sommer entweder einen neuen Generaldirektor zu wählen oder Weißmann in seinem Amt zu bestätigen. Diese Entscheidung wird nun vorzeitig notwendig.

Der Führungswechsel beim ORF erfolgt nur zwei Monate vor einem bedeutenden Ereignis: Vom 12. bis 16. Mai 2026 findet in Wien der Eurovision Song Contest statt, den der ORF als Gastgeber ausrichtet. Österreich hatte sich als Austragungsort qualifiziert, nachdem der österreichische Künstler Johannes Pietsch den Wettbewerb im Vorjahr in Basel gewonnen hatte. Die Organisation des Großevents muss nun unter interimistischer Führung fortgesetzt werden.

Dankesbriefe als Trost: Was Organspende für Familien bedeutet

14.03.2026


In Deutschland ist die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr leicht gestiegen – der Bedarf bleibt jedoch deutlich höher. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) haben 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, ein Plus von 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wurden damit mehr als 3.000 Organe übertragen. Gleichzeitig stehen laut DSO rund 8.200 Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten und warten oft vergeblich auf ein Spenderorgan.

Die DSO und die Landesärztekammer Hessen nehmen diese Diskrepanz zum Anlass, in einer Veranstaltung in Frankfurt die Wirkung von Organspenden sichtbar zu machen. Empfängerinnen und Empfänger schildern dort, wie Transplantationen ihr Leben verändert haben, Angehörige berichten, wie sie die Entscheidung zur Spende getroffen haben. Ziel ist es, die abstrakte Statistik mit persönlichen Erfahrungen zu verbinden – und damit mehr Menschen zu motivieren, sich frühzeitig mit der eigenen Haltung zur Organspende zu beschäftigen und diese zu dokumentieren.

Ein Beispiel dafür ist Lea Jantschke. Ihre Mutter starb 2020 plötzlich an einem Hirnaneurysma, die Familie entschied sich zur Organspende. Ein Jahr später erhielt Jantschke den ersten Brief eines Empfängers der Niere ihrer Mutter. Der Kontakt erfolgt anonym, doch der emotionale Effekt ist für die Angehörigen groß. Der Brief sei für sie „wie ein kleiner Gruß“ von der Mutter gewesen, sagt die 27-Jährige. Das Schreiben habe ihrer Familie in der Trauerphase Halt gegeben, der Gedanke, die Mutter sei nun „ein Teil von dieser Familie“, habe sie besonders berührt.

Gleichzeitig macht die DSO deutlich, wie hoch der Druck auf Angehörige ist, wenn keine dokumentierte Entscheidung des Verstorbenen vorliegt. In den meisten Fällen hätten sich Betroffene zu Lebzeiten nicht mit dem Thema Organspende auseinandergesetzt, erläutert die Stiftung. Dann müssen Angehörige in einer emotionalen Ausnahmesituation und unter Zeitdruck entscheiden – häufig mit dem Ergebnis, dass sie eine Spende ablehnen, weil der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt ist. Ärztliche Vertreter der DSO werben deshalb nachdrücklich dafür, den eigenen Standpunkt zur Organspende zu Lebzeiten festzuhalten, um sowohl Wartende auf ein Organ als auch die eigenen Angehörigen zu entlasten.