Nach Ultimatum an Iran: Linke attackiert Merz und verlangt klare Linie zu den USA

09.04.2026


Die Bundesvorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, verlangt nach den jüngsten US-Drohungen gegen den Iran eine deutliche Abkehr der Bundesregierung von der Politik von US-Präsident Donald Trump. Als konkrete Konsequenz fordert sie die Schließung der US-Airbase Ramstein in Rheinland-Pfalz. Trumps Vorgehen dürfe aus ihrer Sicht nicht ohne Folgen für die deutsch-amerikanischen Beziehungen bleiben, sagte Schwerdtner der Deutschen Presse-Agentur.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) müsse „sehr schnell sein zukünftiges Verhältnis zu den USA gegenüber Deutschland erklären“, so Schwerdtner. Die Öffentlichkeit habe ein Recht zu erfahren, „ob Deutschland weiterhin Anhängsel einer freidrehenden US-Politik sein möchte“. Sie kritisierte, es sei beschämend, dass Merz und andere europäische Staats- und Regierungschefs zu den Drohungen aus Washington geschwiegen hätten. Aus ihrer Sicht brauche es eine gemeinsame europäische Antwort auf den Kurs Trumps.

Trump hatte den Iran zuvor mit der Vernichtung von dessen Zivilisation gedroht. Die Lage entspannte sich erst in letzter Minute: In der Nacht zum Mittwoch kam kurz vor Ablauf eines von den USA gesetzten Ultimatums eine Vereinbarung für eine Feuerpause zustande. Details zu der Vereinbarung und zu ihrer Umsetzung wurden zunächst nicht bekannt, die Verständigung stoppte aber vorerst eine weitere Eskalation.

Die Linke nutzt die Zuspitzung im Verhältnis zwischen den USA und dem Iran, um ihre langjährige Kritik an der amerikanischen Militärpräsenz in Deutschland zu bekräftigen. Ramstein gilt seit Jahren als politisch umstrittener Standort. Mit der nun erhobenen Forderung nach einer Schließung des Stützpunkts erhöht die Partei den Druck auf den Kanzler, sein Verhältnis zu Washington zu definieren und sich klarer zur Rolle der US-Streitkräfte in Deutschland zu positionieren.

Von Braunschweig bis München: Die juristische Bilanz des VW-Dieselskandals

14.04.2026


Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.

Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.

Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.