Der seit Jahren versprochene Bürokratieabbau in Deutschland kommt nach Einschätzung von Bürgern und Unternehmen kaum voran. Einer repräsentativen YouGov-Umfrage zufolge, deren Ergebnisse dem European Center for Digital Competitiveness an der ESCP Business School vorliegen, sehen 66 Prozent der Befragten seit dem Amtsantritt der schwarz-roten Bundesregierung keinen nennenswerten Unterschied beim bürokratischen Aufwand. 22 Prozent berichten sogar von einer Zunahme der Belastung. Nur vier Prozent sind der Meinung, der Aufwand sei seit Mai 2025 gesunken; acht Prozent äußerten sich unentschieden.
Ähnlich skeptisch fällt das Urteil in der Wirtschaft aus. In einer parallel erhobenen Befragung von 558 Unternehmensvertretern gaben 63 Prozent an, der bürokratische Aufwand sei im Vergleich zum Beginn der Legislaturperiode konstant geblieben. 31 Prozent sehen eine weitere Zunahme des Papierkrams, lediglich vier Prozent berichten von einer spürbaren Entlastung. Damit bleibt der Abstand zwischen den politischen Zusagen zum Bürokratieabbau und der gelebten Praxis in Betrieben wie in Verwaltungen deutlich.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich in ihrem Regierungsprogramm einen umfassenden Rückbau von Vorschriften, mehr Digitalisierung und eine leistungsfähigere Verwaltung vorgenommen. Erstmals wurde ein eigenständiges Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung geschaffen, das von Karsten Wildberger geführt wird, der zuvor in der Privatwirtschaft tätig war und seit dem Frühjahr des vergangenen Jahres der CDU angehört. Das Kabinett beschloss im November ein Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung, das kurzfristig greifen und Entlastungen von mindestens 100 Millionen Euro bringen sollte. In der Wahrnehmung der Mehrheit der Bevölkerung sind diese Effekte bislang jedoch nicht angekommen.
Aus der Fachwelt kommt deutliche Kritik an der bisherigen Bilanz. Philip Meissner, Gründer des Zentrums für digitale Wettbewerbsfähigkeit an der ESCP, betont, die Menschen erwarteten keinen weiteren Ankündigungswettbewerb, sondern einen Staat, der „einfach funktioniert“. Mitgründer Klaus Schweinsberg sieht die Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz rund elf Monate nach dem Regierungswechsel bei den Kernthemen Digitalisierung und Bürokratieabbau „klar durchgefallen“. Der Vorsitzende des unabhängigen Nationalen Normenkontrollrats, Lutz Goebel, verweist zudem auf die Bedeutung der Frühphase der Gesetzgebung: Wenn mögliche Umsetzungsprobleme rechtzeitig erkannt würden, ließen sich überflüssige Belastungen vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen. Die aktuelle Umfrage deutet jedoch darauf hin, dass viele dieser Potenziale bislang ungenutzt bleiben.
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Die Niederlande haben als erster EU-Mitgliedstaat den Weg für Teslas überwachte Version seines „Full Self-Driving“-Systems (FSD) freigemacht. Die nationale Zulassungsbehörde RDW genehmigte den Einsatz der erweiterten Fahrassistenz auf Autobahnen und städtischen Straßen. Das System übernimmt dabei Lenken, Bremsen, Beschleunigen, Routenführung und Parkmanöver, bleibt aber ausdrücklich eine Assistenzfunktion: Der Mensch am Steuer muss das Fahrgeschehen permanent überwachen und jederzeit eingreifen können.
Die RDW betonte nach rund 18 Monaten geschlossener Testreihen und Erprobungen im realen Straßenverkehr, dass es sich nicht um vollautonomes Fahren handle. Angemessen eingesetzt könne ein solches Fahrassistenzsystem die Verkehrssicherheit positiv beeinflussen, die Verantwortung liege aber weiterhin klar beim Fahrer. Tesla stuft die überwachte FSD-Version als Weiterentwicklung des bestehenden Autopilot-Systems ein, basierend auf künstlicher Intelligenz, die zentrale Fahraufgaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben übernimmt.
Die Entscheidung der Niederlande ist die erste Zulassung der überwachten FSD-Funktion in Europa und orientiert sich an Märkten wie den USA und Kanada, wo das System bereits eingesetzt wird. Nach Unternehmensangaben ist FSD in einer überwachten Variante zudem unter anderem in China, Mexiko, Puerto Rico, Australien, Neuseeland und Südkorea verfügbar. Die europäische Tesla-Tochter begrüßte den Schritt der RDW und sieht die Genehmigung als Grundlage für eine Ausweitung auf weitere EU-Staaten.
Dazu muss die RDW ihr Votum nun der Europäischen Kommission vorlegen. Erhält der Antrag im Kreis der Mitgliedstaaten die erforderliche Mehrheit, könnte Teslas überwachte FSD-Funktion in der gesamten Europäischen Union, einschließlich der Niederlande, regulär eingesetzt werden. Die Niederlande fungieren damit als regulatorisches Sprungbrett für Teslas Fahrassistenzstrategie in Europa – in einem Markt, in dem der Hersteller zuletzt mit nachlassenden Verkäufen und zunehmender Konkurrenz durch chinesische Elektroautoanbieter zu kämpfen hatte.