
Die Matador Secondary Private Equity AG hat im ersten Halbjahr 2026 ihren Wachstumskurs fortgesetzt und den Gewinn auf 5,04 Millionen Franken gesteigert. Das geht aus dem nun veröffentlichten Zwischenbericht zum 30. Juni 2026 hervor, mit dem die Gesellschaft die bereits am 3. September kommunizierten Zahlen zum Portfolio-Cashflow bestätigt. Der Bericht ist über den Investor-Relations-Bereich auf der Website des Unternehmens abrufbar.
Der innere Wert (Net Asset Value, NAV) legte per Ende Juni auf 3,07 Franken je Aktie zu, was einem Gesamtwert von 71 Millionen Franken entspricht. Zum Jahresende 2025 hatte der NAV noch bei 66,5 Millionen Franken gelegen. Nach Angaben der Gesellschaft bietet das Portfolio weiteres Steigerungspotenzial im zweistelligen Millionenbereich beziehungsweise von 1,2 Franken je Aktie. Bereits im laufenden Jahr rechnet Matador mit einer weiteren klar positiven Entwicklung sowohl bei den Ausschüttungen als auch bei den Bewertungen der Anlagen.
Das Unternehmen betont, dass sich Anlagen im Secondary-Private-Equity-Markt in einem von geopolitischer und konjunktureller Unsicherheit geprägten Umfeld robust entwickelt hätten. Der Fokus auf die langfristige operative Entwicklung der Portfoliounternehmen habe sich dabei als Vorteil erwiesen. Matador investiert als Spezialistin für Secondary-Transaktionen in ein breites Private-Equity-Portfolio, das nach Regionen, Branchen, Strategien und Vintage-Jahren diversifiziert ist.
Die 2005 gegründete Gesellschaft mit Sitz in Sarnen verweist darauf, dass der NAV seit Gründung organisch überdurchschnittlich um 12 Prozent pro Jahr in Euro gewachsen sei. Die Aktie von Matador Secondary Private Equity AG (ISIN: CH0042797206) ist sowohl an der heimischen Börse in der Schweiz als auch in Deutschland über Frankfurt/Xetra handelbar.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.