
Teils freigelegter Seegrund am Bodensee, eingeschränkter Schiffsverkehr auf dem Rhein: Bilder aus den vergangenen Jahren haben deutlich gemacht, dass Wasserknappheit längst kein fernes Phänomen mehr ist. Auch in Deutschland können Trockenperioden die Pegel von Flüssen und Seen zeitweise so weit sinken lassen, dass Transportwege gestört und Ökosysteme geschwächt werden – wenn auch nicht flächendeckend und nicht zu jeder Zeit. Gleichzeitig steht andernorts binnen kurzer Zeit zu viel Wasser zur Verfügung, etwa bei Starkregen und Hochwasserereignissen.
Im Kern geht es weniger um eine absolute Knappheit, sondern um ein zunehmend sprunghaftes Wasserdargebot – also die Menge an nutzbarem Grund- und Oberflächenwasser über das Jahr hinweg. Nach Angaben des Umweltbundesamts unterliegt dieses Dargebot starken wetterbedingten Schwankungen. 2025 etwa registrierte der Deutsche Wetterdienst zu wenig Regen vor allem zwischen Februar und Mai, im Juli dagegen zu viel. Wasser ist damit häufig zur falschen Zeit am falschen Ort: In Trockenphasen fehlen Reserven, während Starkregenereignisse Flüsse und Böden binnen Stunden überfordern können.
Die Folgen treffen nicht nur Infrastruktur und Wirtschaft, sondern auch die Ökosysteme. Die Naturschutzorganisation BUND warnt, dass beim Austrocknen von Flüssen, Bächen oder Seen ganze Populationen von Fischen, Amphibien oder Muscheln sterben können. Umgekehrt kann der Boden bei starken Niederschlägen große Wassermengen nicht vollständig aufnehmen, sodass wertvolles Süßwasser ungenutzt abfließt. Verstärkt wird der Druck durch eine vom Klimawandel begünstigte längere Vegetationszeit: Pflanzen benötigen dadurch insgesamt mehr Wasser, während die Verfügbarkeit im Jahresverlauf unregelmäßiger wird.
Deutschland verzeichnet trotz dieser Schwankungen bislang keinen flächendeckenden Wasserstress, also keine dauerhafte Situation, in der im Verhältnis zum Bedarf von Bevölkerung, Landwirtschaft, Industrie und Natur zu wenig nutzbares Süßwasser zur Verfügung steht. Global stellt sich die Lage deutlich angespannter dar. Nach Unesco-Daten leidet schon heute etwa die Hälfte der Weltbevölkerung jährlich zumindest zeitweise unter schwerer Wasserknappheit. Zugleich ist der Verbrauch hoch konzentriert: Rund 72 Prozent des weltweit genutzten Wassers entfallen auf die Landwirtschaft, 15 Prozent auf die Industrie, etwa 13 Prozent auf Haushalte und Siedlungen. Das Weltwirtschaftsforum hat Wasserknappheit vor diesem Hintergrund bereits 2019 als größte Gefahr dieses Jahrzehnts eingestuft – mit dem Hinweis, dass sich die Auswirkungen des Klimawandels weltweit am unmittelbarsten über das Wasser bemerkbar machen dürften.

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.