
Teils freigelegter Seegrund am Bodensee, eingeschränkter Schiffsverkehr auf dem Rhein: Bilder aus den vergangenen Jahren haben deutlich gemacht, dass Wasserknappheit längst kein fernes Phänomen mehr ist. Auch in Deutschland können Trockenperioden die Pegel von Flüssen und Seen zeitweise so weit sinken lassen, dass Transportwege gestört und Ökosysteme geschwächt werden – wenn auch nicht flächendeckend und nicht zu jeder Zeit. Gleichzeitig steht andernorts binnen kurzer Zeit zu viel Wasser zur Verfügung, etwa bei Starkregen und Hochwasserereignissen.
Im Kern geht es weniger um eine absolute Knappheit, sondern um ein zunehmend sprunghaftes Wasserdargebot – also die Menge an nutzbarem Grund- und Oberflächenwasser über das Jahr hinweg. Nach Angaben des Umweltbundesamts unterliegt dieses Dargebot starken wetterbedingten Schwankungen. 2025 etwa registrierte der Deutsche Wetterdienst zu wenig Regen vor allem zwischen Februar und Mai, im Juli dagegen zu viel. Wasser ist damit häufig zur falschen Zeit am falschen Ort: In Trockenphasen fehlen Reserven, während Starkregenereignisse Flüsse und Böden binnen Stunden überfordern können.
Die Folgen treffen nicht nur Infrastruktur und Wirtschaft, sondern auch die Ökosysteme. Die Naturschutzorganisation BUND warnt, dass beim Austrocknen von Flüssen, Bächen oder Seen ganze Populationen von Fischen, Amphibien oder Muscheln sterben können. Umgekehrt kann der Boden bei starken Niederschlägen große Wassermengen nicht vollständig aufnehmen, sodass wertvolles Süßwasser ungenutzt abfließt. Verstärkt wird der Druck durch eine vom Klimawandel begünstigte längere Vegetationszeit: Pflanzen benötigen dadurch insgesamt mehr Wasser, während die Verfügbarkeit im Jahresverlauf unregelmäßiger wird.
Deutschland verzeichnet trotz dieser Schwankungen bislang keinen flächendeckenden Wasserstress, also keine dauerhafte Situation, in der im Verhältnis zum Bedarf von Bevölkerung, Landwirtschaft, Industrie und Natur zu wenig nutzbares Süßwasser zur Verfügung steht. Global stellt sich die Lage deutlich angespannter dar. Nach Unesco-Daten leidet schon heute etwa die Hälfte der Weltbevölkerung jährlich zumindest zeitweise unter schwerer Wasserknappheit. Zugleich ist der Verbrauch hoch konzentriert: Rund 72 Prozent des weltweit genutzten Wassers entfallen auf die Landwirtschaft, 15 Prozent auf die Industrie, etwa 13 Prozent auf Haushalte und Siedlungen. Das Weltwirtschaftsforum hat Wasserknappheit vor diesem Hintergrund bereits 2019 als größte Gefahr dieses Jahrzehnts eingestuft – mit dem Hinweis, dass sich die Auswirkungen des Klimawandels weltweit am unmittelbarsten über das Wasser bemerkbar machen dürften.

Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat eine Neujustierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag gefordert und damit eine innerparteiliche wie parlamentarische Grundsatzdebatte angestoßen. In einem Interview mit dem Magazin „Stern“ plädierte der CDU-Politiker dafür, der AfD die ihr nach dem üblichen Verteilungsschlüssel zustehenden Vorsitzendenposten in den Fachausschüssen des Bundestags nicht länger zu verwehren. „Die Partei ist gewählt, und so sollte man mit ihr auch umgehen“, sagte Rhein und verwies darauf, dass die AfD im hessischen Landtag und in anderen Länderparlamenten bereits Ausschussvorsitze innehat.
Im Bundestag verfügt die AfD wie die anderen Fraktionen über ein Vorschlagsrecht für bestimmte Ausschussvorsitze. Bisher scheiterte sie jedoch regelmäßig daran, dass ihre Kandidatinnen und Kandidaten bei den Wahlen in den Ausschüssen nicht die Unterstützung der Abgeordneten der übrigen Parteien erhielten und damit die nötigen Mehrheiten verfehlten. Eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht blieb im September 2024 ohne Erfolg; Karlsruhe sah keinen Anlass, in das Verfahren der Ausschussbesetzungen einzugreifen. Politisch aber gewinnt die Frage durch Rheins Vorstoß neue Brisanz.
Rhein grenzt sich zugleich von einer inhaltlichen Annäherung an die AfD ab und lehnt ein Verbotsverfahren gegen die Partei ab. Er halte das vielzitierte Bild einer „Brandmauer“ für falsch, betonte der CDU-Landeschef. Für die Union gelte: „Wir grenzen uns klar von der AfD ab, aber wir grenzen die Partei nicht aus.“ Das müsse sich auch in der Parlamentsarbeit widerspiegeln. Anstelle juristischer Schritte warb Rhein dafür, die AfD politisch zu stellen: Die CDU müsse den Wählerinnen und Wählern „ein besseres Angebot machen“ und die „Deutungshoheit über die Alltagsfragen“ zurückgewinnen. Eine Zusammenarbeit mit der AfD setze aus seiner Sicht eine „Politik der klaren roten Linien“ voraus.
Die AfD bewertet die Äußerungen des hessischen Regierungschefs als Signal eines sich abzeichnenden Kurswechsels in der Union. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, sprach gegenüber der Nachrichtenagentur AFP von einem „überfälligen“ Schritt und einem Zeichen für ein „generelles Umdenken in der CDU“. Die Forderung nach Ausschussvorsitzen sei „nur der erste Schritt – weitere werden folgen“, prognostizierte Baumann. Angesichts jüngster Wahlergebnisse sehe er die Union unter Druck, ihre bisherige Ausgrenzungsstrategie zu überdenken. Koalitionsfraktionen im Bundestag wiesen einen von Rhein geforderten Kurswechsel allerdings zurück und halten bislang an der Linie fest, AfD-Kandidaten für Ausschussvorsitze nicht zu unterstützen.
In den Fachausschüssen des Bundestags wird ein Großteil der inhaltlichen Gesetzgebungsarbeit vorbereitet. Die Vorsitzenden spielen eine zentrale Rolle bei der Organisation der Beratungen und der Tagesordnungsgestaltung. Die Verteilung dieser Schlüsselpositionen erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel zwischen den Fraktionen, doch bleibt die tatsächliche Besetzung an die Wahl durch die Ausschussmitglieder gebunden. Vor diesem Hintergrund berührt die von Rhein angestoßene Debatte nicht nur die Machtbalance zwischen den Fraktionen, sondern auch die Frage, wie das Parlament mit Parteien umgeht, die zwar demokratisch gewählt sind, von großen Teilen des Hauses aber weiterhin klar abgelehnt werden.