KI-gestützte Simulation: Wie Klimawandel Europas Wälder bis 2100 verändert

10.03.2026


Eine neue internationale Studie unter Leitung der Technischen Universität München (TUM) prognostiziert deutlich zunehmende Waldschäden in Europa bis zum Jahr 2100. Selbst im optimistischsten Szenario einer Erwärmung von knapp unter zwei Grad Celsius erwarten die Forschenden einen Anstieg der jährlich geschädigten Waldfläche von derzeit etwa 180.000 auf rund 216.000 Hektar. Im pessimistischsten Fall mit einer Erderwärmung von etwas mehr als vier Grad Celsius könnte sich die geschädigte Fläche sogar mehr als verdoppeln und bis zu 370.000 Hektar jährlich erreichen.

Das Forschungsteam um Rupert Seidl, Professor für Ökosystemdynamik und Waldmanagement an der TUM, hat erstmals flächendeckend berechnet, wie Waldbrände, Stürme und Borkenkäferbefall Europas Wälder in den kommenden Jahrzehnten verändern könnten. Die im Fachmagazin "Science" veröffentlichte Studie basiert auf Waldsimulationen für 13.000 Orte in Europa, die mit Satellitendaten zu Waldstörungen kombiniert wurden. Als Vergleichsperiode dienten die Jahre 1986 bis 2020, in denen bereits ungewöhnlich viele Waldschäden auftraten.

Die regionalen Auswirkungen unterscheiden sich deutlich: Wälder in West- und Südeuropa werden laut der Studie am stärksten unter den neuen Klimabedingungen leiden, die vor allem das Auftreten und die Ausbreitung von Waldbränden begünstigen. In Mitteleuropa, wo in den letzten Jahren bereits dramatische Schäden aufgetreten sind, werden weiterhin Stürme und Borkenkäfer die Hauptprobleme darstellen. Auch Österreich ist betroffen, insbesondere im Flach- und Hügelland sowie in Regionen wie dem Wald- und Mühlviertel oder dem Alpenvorland.

Die Studie hebt die Bedeutung dieser Störungen für Politik und Gesellschaft hervor, da sie beeinflussen, wie viel Kohlenstoff Wälder zukünftig speichern können, wie viel Nutzholz sie liefern und welche Arten in ihnen leben. Die Forschenden arbeiten mit einem KI-gestützten Simulationsmodell, das mit 135 Millionen Datenpunkten trainiert wurde und präzise Aussagen zu unterschiedlichen regionalen Entwicklungen ermöglicht. Die Ergebnisse zeigen, dass selbst bei Erreichung des Zwei-Grad-Ziels mit erhöhten Waldschäden zu rechnen ist.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.