Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.
Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.
Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.
Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.

Ein neues Gutachten soll Bewegung in den stockenden Ausbau der Bahnstrecke Leipzig–Chemnitz bringen. Nach Angaben des sächsischen Infrastrukturministeriums wird derzeit eine Machbarkeitsuntersuchung für den Nordabschnitt zwischen Geithain und Leipzig erarbeitet. Die Deutsche Bahn hat dafür ein externes Büro beauftragt. Zu den konkreten Inhalten des Auftrags wurden bislang keine Angaben gemacht, Ziel ist jedoch mehr Klarheit über technische Optionen, Kosten und mögliche Ausbauvarianten.
Die Verbindung zwischen Leipzig und Chemnitz gilt als zentrale Achse für Pendler und die Industrieregion Südwestsachsen. Die Strecke bindet die Region an den Fernverkehr an und wird zugleich vom Güterverkehr genutzt. Historische Belastungen erschweren jedoch den heutigen Betrieb: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde einer der beiden Gleisstränge als Reparation demontiert, zudem fehlt bis heute eine Oberleitung. Seit Jahren wird daher über einen zweigleisigen Ausbau und eine Elektrifizierung diskutiert, die einen 30-Minuten-Takt im Regionalverkehr und Fernzüge bis nach Chemnitz ermöglichen sollen.
Konkreter ist bisher lediglich der südliche Abschnitt zwischen Geithain und Chemnitz. Nach jüngsten Aussagen des Infrastrukturministeriums sollen die Bauarbeiten dort 2032 beginnen und bis 2035 dauern. Die Finanzierung dieses Abschnitts ist über Mittel von Bund und Land vorgesehen. Deutlich weniger greifbar ist dagegen der Fahrplan für den Nordabschnitt bis Leipzig: Hier stehen grundlegende Planungen noch aus, weshalb es keinen belastbaren Zeitplan gibt.
Für den nördlichen Teil der Strecke sind im Rahmen des Strukturwandels in Kohleregionen knapp 500 Millionen Euro eingeplant. Nach Einschätzung der Beteiligten wird dieser Betrag für einen vollständigen Ausbau jedoch nicht ausreichen. Das laufende Gutachten soll deshalb auch die Finanzierungslücke präziser beziffern und Entscheidungsgrundlagen für weitere Mittel schaffen. Bis die Ergebnisse vorliegen und politische Beschlüsse folgen, bleibt der Ausbau der Schienenverbindung zwischen Leipzig und Chemnitz ein Langfristprojekt mit offenen finanziellen und zeitlichen Parametern.