
In Schwerin haben Katastrophenschützer am Wochenende ein groß angelegtes Waldbrand-Szenario auf munitionsbelastetem Gelände geprobt. Im Stadtteil Schelfwerder wurde ein Brand südlich des Paulsdamms simuliert – bei ausgeprägter Trockenheit, ungewöhnlich hohen Temperaturen und starkem Nordostwind. Das angenommene Feuer drohte sich in Richtung Kleingartenanlagen, Bootshäuser und städtische Bebauung auszubreiten, während der direkte Löschangriff im Wald wegen Munitionsresten als zu gefährlich galt.
Mehr als 120 Einsatzkräfte von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr, Technischem Hilfswerk (THW), Deutschem Roten Kreuz (DRK), Landespolizei und Landesforst waren beteiligt. Die Führungskräfte entschieden sich im Szenario für eine sogenannte Riegelstellung zwischen Waldgebiet und Bebauung, um ein Übergreifen der Flammen auf Häuser, Kleingärten und Bootshäuser zu verhindern. Tanklöschfahrzeuge pendelten im Dauereinsatz, ein Wasserwerfer der Landespolizei verstärkte die Löschwasserversorgung, während das THW bis zu 15.000 Liter Wasser pro Minute direkt aus dem Schweriner See förderte.
Ein Schwerpunkt der Übung lag auf der Lageerkundung und Koordination. Eine Drohne des DRK lieferte Luftbilder, lokalisierte Glutnester und wies die Einheiten am Boden gezielt ein. Parallel wurden die Wasserentnahme aus dem Schweriner See und der Transport über lange Wegstrecken getestet. Kreisregner sicherten die Waldkante, um die angenommene Feuerfront auf Distanz zur Bebauung zu halten. Nach Angaben der Stadt sollten so Abläufe für den Ernstfall in schwer zugänglichen, munitionsbelasteten Bereichen überprüft und optimiert werden.
Für Anwohner und Verkehr brachte die Übung spürbare Einschränkungen mit sich. Drosselweg und Buchenweg samt Parkplätzen wurden zwischen 7.00 und 14.00 Uhr gesperrt, betroffen waren zudem das angrenzende Waldstück, der Bootshausverein Werderwiesen sowie die beiden Kleingartenvereine Schelfwerder und „Am Heidensee“. Die Stadt bat Bewohner, Kleingärtner und Bootshausbesitzer, Halteverbote und Durchfahrtsbeschränkungen zu beachten. Das Übungsszenario orientiert sich an realen Lagen wie den Waldbränden im munitionsbelasteten Gebiet bei Lübtheen im Landkreis Ludwigslust-Parchim und soll als Blaupause für künftige, landesweite Einsätze dienen.

In vielen Büros gehört der schnelle Blick aufs Smartphone längst zum Arbeitsalltag. Eine explizite Regelung zur privaten Handynutzung gibt es in den meisten Unternehmen aber nicht, sagt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Meyer. Solange Beschäftigte nur kurz eine Nachricht beantworten oder einen dringenden Anruf entgegennehmen, ist das in der Regel unproblematisch – vorausgesetzt, die Nutzung bleibt verhältnismäßig und zeitlich eng begrenzt.
Rechtlich kippt die Lage, sobald das Gerät zum dauerhaften Begleiter wird: Längere Privattelefonate, intensives Scrollen durch Social-Media-Feeds oder die Nutzung als reiner Zeitvertreib können nach Einschätzung Meyers einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellen. Arbeitgeber dürfen in solchen Fällen reagieren – von der einfachen Ermahnung bis hin zur förmlichen Abmahnung. Eine fristlose Kündigung allein wegen exzessiver Smartphone-Nutzung hält der Jurist hingegen in der Regel nicht für gerechtfertigt.
Unternehmen können den Zugriff auf private Mobiltelefone zudem enger fassen, als vielen Beschäftigten bewusst ist. In sicherheitsrelevanten Bereichen etwa sind strikte Verbote rechtlich möglich. Dort legen interne Richtlinien teils detailliert fest, ob Smartphones überhaupt mit an den Arbeitsplatz gebracht werden dürfen oder ob lediglich bestimmte Anwendungen und Programme tabu sind.
Meyer, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, rät Beschäftigten wie Arbeitgebern zu klaren Absprachen. Wo es keine ausdrücklichen Vorgaben gibt, gilt: Kurz und notwendig ist erlaubt, dauerhafte private Online-Präsenz während der Arbeitszeit nicht. Für Unternehmen bleibt die Herausforderung, einen praktikablen Mittelweg zwischen Erreichbarkeit, Produktivität und Sicherheit zu definieren – bevor der Streit ums Handy vor dem Arbeitsgericht landet.