Digitalisierungsinitiative: Bildungsministerium ergänzt Schülerlaptops um Sicherheitskonfiguration

14.04.2026


Schülerinnen und Schüler in Österreich, die im Rahmen der staatlichen Digitalisierungsinitiative vergünstigte Laptops oder Tablets erhalten haben, sollen künftig besser vor nicht altersgerechten Online-Inhalten geschützt werden – und zwar nicht nur im Schulnetz. Eine vom Bildungsministerium bereitgestellte neue Sicherheitskonfiguration sorgt dafür, dass Apps und Websites mit radikalen, verstörenden, sexistischen oder pornografischen Inhalten auch dann gesperrt bleiben, wenn die Geräte über öffentliche oder private WLANs etwa im Zug oder im Schnellrestaurant mit dem Internet verbunden sind. Eltern können die Voreinstellungen erweitern und zusätzliche Sperren einrichten.

Seit Ende März steht den Schulen ein zentrales Konfigurationsservice des Ressorts zur Verfügung, mit dem die Jugendschutzeinstellungen automatisiert auf die Endgeräte aufgespielt werden können. Zielvorgabe des Bildungsministeriums ist eine "schnellstmögliche Umsetzung im April". Betroffen sind alle mehr als 600.000 Laptops und Tablets, die seit 2020 im Zuge der Digitalisierungsinitiative an Schülerinnen und Schüler ausgegeben wurden. Die Eltern sollen von den einzelnen Schulen über den Ablauf und den Zeitpunkt der Umstellung informiert werden.

Mit Stichtag 1. April hatten sich nach Angaben des Ministeriums bereits 14 Prozent der Mittel- und Sonderschulen sowie der AHS-Unterstufen an den zentralen Konfigurationsdienst angebunden. Zusätzlich gibt es eine nicht bezifferte Zahl von Schulen, die die Einstellungen eigenständig nach Anleitung umgesetzt haben. Bei der technischen Umsetzung meldet das Ressort bislang einen reibungslosen Verlauf, auch die Lehrergewerkschaft berichtet nach eigenen Angaben derzeit von keinen Beschwerden im Zusammenhang mit der neuen Konfiguration.

Kern des neuen Konzepts ist ein einheitlicher "Basisschutz", der bei Bedarf durch die Erziehungsberechtigten angepasst werden kann. Über das Bildungsportal oder gemäß den Vorgaben der jeweiligen Schule lassen sich einzelne Schutzfunktionen wie Webfilter oder die Installation von Apps individuell aktivieren und deaktivieren. Wer strengere Regeln wünscht, kann mithilfe lokaler Administratorenrechte zusätzliche Schutzsoftware aufspielen, etwa um auch die Bildschirmzeit der Kinder zu begrenzen. Für Eltern, denen der vom Ministerium vorgeschlagene Webfilter beispielsweise aus Datenschutzgründen zu weit geht, ist eine Opt-out-Lösung vorgesehen, mit der sich von Teilen der Voreinstellungen Abstand nehmen lässt.

Juist als Testfeld: Drohne könnte eilige Lieferungen von der Tide entkoppeln

14.04.2026


Zwischen Norddeich und der Nordseeinsel Juist erprobt die Fluggesellschaft Frisia Luftverkehr Norddeich (FLN) einen neuen Weg für die Inselversorgung: Fracht per Drohne. Während die Fähren weiterhin an Ebbe und Flut gebunden sind, könnte eilige Ware künftig unabhängig von den Tidezeiten transportiert werden. Seit einigen Wochen laufen Testflüge mit einer speziellen Frachtdrohne, die Lasten von bis zu sechs Kilogramm zwischen Festland und Insel befördern kann.

Gesteuert wird das System aus dem Kontrollraum des Flugplatzes in Norddeich. Dort bereitet Drohnenpilot Ingo Hellmann den Flug per Konsole mit Monitor und zwei Joysticks vor. Bevor die Rotoren auf dem Vorfeld anlaufen, wird der Luftraum überprüft. Erst wenn kein anderes Luftfahrzeug in der Nähe ist, gibt die Leitstelle den Testflug frei. Sichtbar durch die Fenster des Kontrollraums steigt die grau-schwarze Drohne nach dem Start auf rund 100 Meter Flughöhe.

Die etwa 13 Kilometer lange Strecke nach Juist fliegt das Gerät anschließend weitgehend automatisiert ab. Im System sind Wegmarken hinterlegt, die den Kurs vom Flugplatz Norddeich über den Bereich des Norddeicher Hafens hinweg über das Wattenmeer zu einer Landefläche nahe dem Inselhafen vorgeben. Während des Fluges überwacht Hellmann den Kurs anhand eines Livebildes auf seiner Steuerkonsole. Nähert sich ein Hubschrauber oder Flugzeug, kann er eingreifen und die Route anpassen. Zudem ist festgelegt, dass die Drohne keine Fähren überfliegen darf.

Derzeit steht bei den Testflügen die Erprobung der Flugbedingungen im Vordergrund; die Transportbox bleibt noch leer. Aus Sicht der Betreiber geht es darum auszuloten, ob sich mit der Technologie eine zusätzliche Option für die Logistik der tideabhängigen Insel schaffen lässt – insbesondere für zeitkritische oder kleinere Sendungen. Ob und wann der Drohnenbetrieb in einen regulären Frachtverkehr übergehen könnte, ist offen. Zunächst sollen Erfahrungen im Alltag des Kontrollraums und auf der Strecke über das Wattenmeer gesammelt werden.