
Die Bundesregierung will den Ausbau schneller Internetanschlüsse deutlich beschleunigen und Glasfaserleitungen konsequent bis in Gebäude und Wohnungen führen. Das Bundeskabinett hat dazu eine Reform des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg gebracht, die nach Angaben des Bundesdigitalministeriums Verfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen soll. Das Gesetzespaket muss noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.
Im Zentrum der Reform steht der sogenannte Vollausbau in Gebäuden. Bislang endet die Glasfaser in vielen Fällen an der Grundstücksgrenze oder an der Hauswand. Künftig sollen Telekommunikationsunternehmen gegenüber Gebäudeeigentümern ein Recht erhalten, die Leitungen auch innerhalb des Hauses zu verlegen, sofern der Glasfaseranschluss bereits bis zum Gebäude geführt wurde und die interne Infrastruktur fehlt. Alternativ können Eigentümer innerhalb einer vorgegebenen Frist selbst für die hausinterne Glasfaserverkabelung sorgen.
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) begründete das Vorhaben mit der wachsenden Bedeutung digitaler Netze für den Wirtschaftsstandort. Schnelles und stabiles Internet sei im digitalen Zeitalter Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftlichen Wohlstand, sagte er. Die Reform bündele eine Vielzahl gezielter Maßnahmen, um Glasfaser „bis in jedes Gebäude und jede Wohnung“ zu bringen.
Neben neuen Eingriffsrechten in Gebäuden setzt die Regierung auf beschleunigte Genehmigungsverfahren, um den Ausbau in der Fläche voranzubringen. Geplant sind kürzere Fristen für Behörden sowie Regelungen, die es Bauunternehmen ermöglichen, früher mit Verlegearbeiten zu beginnen. Zudem sollen Eisenbahnunternehmen beim Aufbau schneller Funknetze entlang von Bahnstrecken zur Mitwirkung verpflichtet werden können. Ziel ist es, die bislang stockende Modernisierung der digitalen Infrastruktur zu beschleunigen und Ausbauhemmnisse systematisch abzubauen.

Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.