Dekarbonisierung und Digitalisierung treiben Wachstumspläne von Andritz

08.10.2026


Der österreichische Anlagenbauer Andritz will seinen Wachstumskurs in den kommenden Jahren deutlich beschleunigen. Bis 2029 peilt der Konzern einen Jahresumsatz von zehn Milliarden Euro und eine operative Rendite von zehn Prozent an. Die neuen mittelfristigen Ziele wurden am Dienstag auf dem Kapitalmarkttag des Unternehmens vorgestellt. Vorstandschef Joachim Schönbeck zeigte sich zuversichtlich, dass Andritz für diese nächste Etappe gut aufgestellt ist.

Zum Vergleich: Für das Jahr 2026 rechnet das Management mit Erlösen zwischen 8,0 und 8,3 Milliarden Euro. Die vergleichbare operative Rendite, gemessen an der Ebita-Marge, soll dann bei 8,7 bis 9,1 Prozent liegen. Gemessen am oberen Ende dieser Spanne würde Andritz seinen Umsatz bis 2029 damit um bis zu rund zwei Milliarden Euro ausbauen und zugleich die Profitabilität weiter verbessern.

Den künftigen Wachstumspfad will der Konzern auf drei Säulen aufbauen: Dekarbonisierung, Digitalisierung und Kundenservice. Besonders große Chancen sieht Andritz in der globalen Energiewende und dem weltweit steigenden Strombedarf. Das Unternehmen liefert Maschinen, Anlagen und Dienstleistungen unter anderem für die Zellstoff- und Papierindustrie, die Metallindustrie sowie Wasserkraftwerke und ist damit in Sektoren aktiv, die von Investitionen in erneuerbare Energie und industrielle Infrastruktur profitieren sollen.

An seiner bisherigen Strategie will Andritz festhalten. Dazu zählen insbesondere Zukäufe und Übernahmen, mit denen das Portfolio verbreitert und das Servicegeschäft gestärkt werden sollen. Auch die Dividendenpolitik bleibt unverändert: Der Konzern strebt weiterhin eine Ausschüttungsquote von 50 bis 60 Prozent an. Schönbeck betonte, Andritz befasse sich mit den zentralen Themen der Zeit – von der steigenden Nachfrage nach erneuerbarer und elektrischer Energie über die wachsende Kreislaufwirtschaft bis hin zur fortschreitenden Digitalisierung.

Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.