
Der Waferhersteller Siltronic stoppt nach einem Verlustjahr die Dividendenzahlung und verschärft seinen Sparkurs. Der in München ansässige Chipzulieferer, der unter anderem ein Werk im sächsischen Freiberg betreibt, teilte bei der Vorlage detaillierter Zahlen mit, dass für das abgelaufene Geschäftsjahr keine Ausschüttung an die Aktionäre vorgesehen ist. Im Vorjahr hatte Siltronic noch 20 Cent je Aktie als Dividende gezahlt.
Operativ bekam der SDax-Konzern die Abkühlung im Halbleitermarkt deutlich zu spüren. Der Umsatz sank um knapp 4,7 Prozent auf rund 1,35 Milliarden Euro. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) verringerte sich auf rund 317 Millionen Euro und lag damit rund 13 Prozent unter dem Vorjahreswert. Unter dem Strich rutschte das Unternehmen in die roten Zahlen. Siltronic verweist vor allem auf anhaltenden Preisdruck im Wafergeschäft sowie auf ungünstige Wechselkurse des US-Dollars als Belastungsfaktoren.
Als Reaktion auf das schwächere Ergebnis fährt der Konzern seine Investitionspläne deutlich zurück. Das Volumen für das laufende Jahr soll auf maximal 220 Millionen Euro begrenzt werden, nach rund 370 Millionen Euro im Vorjahr. Damit verschafft sich Siltronic finanziellen Spielraum, verzichtet zugleich aber auf einen Teil des zuvor hohen Ausbautempos. In seinem Freiberger Werk beschäftigt das Unternehmen nach eigenen Angaben 880 Mitarbeiter.
Bereits Mitte Februar hatte Siltronic eine vorsichtige Prognose für das laufende Jahr abgegeben und diese nun bestätigt. Das Management rechnet mit einem anhaltend anspruchsvollen Umfeld, geprägt von Preisdruck, einer rückläufigen Nachfrage nach 200-Millimeter-Wafern und Effekten aus der Anpassung der Fertigung. Der Umsatz dürfte demnach im mittleren einstelligen Prozentbereich unter dem Vorjahr liegen, die Ebitda-Marge zwischen 20 und 24 Prozent – nach 23,5 Prozent im Vorjahr. An der Börse sorgte die gestrichene Dividende laut Handelsumfeld zwar für Druck auf die Aktie, löste aber keine breitere Verunsicherung im ohnehin schwachen SDax aus.

Für viele Haushalte in Deutschland bleibt der Umstieg auf Glasfaser vor allem eine Kostenfrage. Knapp zwei Drittel der DSL- und Kabelkundinnen und -kunden (65 Prozent) würden nach einer Innofact-Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox nur dann auf die neue Technologie wechseln, wenn der Tarif günstig ist oder ein besonders gutes Angebot vorliegt. Erst mit einigem Abstand folgen technische Argumente: Höhere Geschwindigkeiten und eine stabilere Verbindung gelten jeweils für 52 Prozent der Befragten als Wechselanreiz.
Andere Faktoren spielen dagegen eine deutlich geringere Rolle. Nur gut ein Viertel (26 Prozent) misst dem Vertrauen in einen bekannten Anbieter entscheidende Bedeutung bei. Die mögliche Wertsteigerung einer Immobilie durch einen Glasfaseranschluss rangiert noch weiter hinten: Lediglich 16 Prozent sehen darin ein wichtiges Argument. Damit bestätigt die Erhebung, dass der Glasfaser-Ausbau im Massenmarkt weniger über Image oder langfristige Standortvorteile, sondern primär über die Preispolitik der Anbieter entschieden wird.
Auch der Blick auf bereits umgestiegene Haushalte unterstreicht diese Tendenz. In gut der Hälfte der Fälle (52 Prozent) erfolgte der Wechsel zur Glasfaser, weil ein attraktives Angebot oder eine günstige Gelegenheit vorlag. Nur knapp ein Drittel (31 Prozent) nennt als Hauptmotiv die generellen technischen Vorteile wie höhere Verbindungsstabilität oder Geschwindigkeit. Für Versorger bedeutet das: Selbst dort, wo Glasfaser verfügbar ist, reicht das Leistungsversprechen allein nicht, um Bestandskunden von DSL oder Kabel loszueisen.
Verbraucherschützer verweisen zudem auf rechtliche und praktische Fallstricke beim Wechsel. Die Stiftung Warentest rät, sich nicht von Haustürvertretern unter Druck setzen zu lassen, die ein baldiges Ende des Kupfernetzes suggerieren. Ein endgültiges Aus für DSL vor 2035 sei nicht zu erwarten, bestehende Netze würden erst dann abgeschaltet, wenn Glasfaser nahezu flächendeckend verfügbar ist und Wettbewerb in den neuen Netzen besteht. Relevanz hat zudem ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar (Az. III ZR 8/25): Demnach beginnt die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss bereits mit dem Vertragsschluss – in der Regel mit Eingang der Auftragsbestätigung – und nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Für Kundinnen und Kunden erhöht das den Druck, Angebote sorgfältig zu prüfen, bevor sie den Schritt in die Glasfaserwelt wagen.