CDU in Berlin: Künstliche Intelligenz soll Ermittlern bei der Auswertung von Hinweisen helfen

15.06.2026


Die Berliner CDU-Fraktion dringt auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei anonymen Online-Hinweisen an die Polizei der Hauptstadt. Nach einem bei der Klausurtagung der Fraktion im rheinland-pfälzischen Stromberg beschlossenen Antrag an den Senat soll das bestehende Hinweisgebersystem des Landeskriminalamts (LKA) zu einem KI-gestützten Hinweisbearbeitungs- und Analysesystem ausgebaut werden. Ziel ist es, die stetig wachsende Zahl von Bürgerhinweisen schneller zu bewerten und operativ nutzbar zu machen.

Nach Darstellung der CDU-Abgeordneten stößt die Polizei Berlin bei der Auswertung der eingehenden Mitteilungen zunehmend an Kapazitätsgrenzen. Wegen hoher Informationsmengen und begrenzter Auswertungsressourcen könnten Hinweise nicht immer schnell genug bearbeitet und zusammengeführt werden. Dadurch gingen wertvolle Erkenntnisse für die Ermittlungsarbeit verloren, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion sieht in einer technischen Modernisierung die Möglichkeit, dieses Defizit zu verringern.

CDU-Fraktionschef Dirk Stettner begründet den Vorstoß mit einem technologischen Vorsprung, den er bei Kriminellen verortet. "Kriminelle nutzen längst modernste Technologien. Deshalb muss auch unsere Polizei die Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz rechtskonform nutzen können, um Berlin sicherer zu machen", teilte er mit. Mehr Sicherheit entstehe nicht durch zusätzliche Bürokratie, sondern durch eine bessere Auswertung der bereits vorhandenen Informationen, so Stettner weiter.

Der KI-Vorschlag ist eingebettet in ein größeres politisches Paket, das die CDU-Fraktion bei ihrer Klausur berät. Auf der Tagesordnung stehen nach Angaben der Fraktion mehr als 30 Anträge zu zentralen landespolitischen Themen wie Wohnen, Verkehr, Sicherheit, Bildung und Wirtschaft. Mit dem geplanten Ausbau des Hinweisportals positioniert sich die CDU an der Schnittstelle von Innenpolitik und Digitalisierung, während die konkrete Ausgestaltung des Systems, etwa technische Details und Datenschutzvorgaben, nun Gegenstand der weiteren Beratungen mit dem Senat werden soll.

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.