
Der Berliner Untersuchungsausschuss zur Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus kommt bei der Aufklärung kaum voran. Ex-Kultursenator Joe Chialo (CDU), zentrale Figur in der Affäre um einen zusätzlichen Fördertopf in Höhe von 3,4 Millionen Euro, verweigerte im Abgeordnetenhaus wiederholt die Auskunft. Trotz zahlreicher Nachfragen aus allen Fraktionen blieb der frühere Senator bei der Linie, sich auf sein Aussageverweigerungsrecht zu berufen, wie er es bereits zu Beginn der Sitzung angekündigt hatte.
Die Vorsitzende des Ausschusses, Manuela Schmidt (Linke), pochte auf das „berechtigte parlamentarische Interesse an Aufklärung“ und stellte detaillierte Fragen zu internen Bedenken in der Kulturverwaltung gegen einzelne Projekte. Chialo, begleitet von zwei Anwälten, verwies jedoch in nahezu identischer Formulierung immer wieder auf die Empfehlung seines Rechtsbeistands, keine inhaltlichen Angaben zu machen. Dieses Muster setzte sich durch die gesamte Sitzung fort und betraf auch Fragen anderer Ausschussmitglieder.
Zu den zentralen Streitpunkten zählt der Vorwurf von Grünen und Linken, die Vergabe der Mittel sei nach unklaren Kriterien und unter unzulässigem Druck aus der CDU-Fraktion erfolgt. Im Fokus stehen insbesondere der CDU-Fraktionschef Dirk Stettner und der haushaltspolitische Sprecher Christian Goiny, die die Kulturverwaltung – zunächst unter Chialo, später unter seiner parteilosen Nachfolgerin Sarah Wedl-Wilson – auf bestimmte, von ihnen favorisierte Empfänger hingewiesen haben sollen. Der Landesrechnungshof bewertete die Förderung in einem Prüfbericht als „evident rechtswidrig“, was den politischen Druck zusätzlich erhöht.
Die Spannungen im Ausschuss traten auch in Randbemerkungen offen zutage. Als der Grünen-Abgeordnete Daniel Wesener Chialo augenzwinkernd fragte, ob er das Wetter schön finde, beantragten dessen Anwälte eine Sitzungsunterbrechung. Im Anschluss forderte Chialo, solche Fragen als nicht sachdienlich zurückzuweisen – die Vorsitzende folgte dem und mahnte eine Beschränkung auf den Untersuchungsgegenstand an. Parallel denkt der Ausschuss nun über Konsequenzen nach, um die Blockade zu durchbrechen; zugleich sollen Stettner und Goiny erneut geladen werden. Der Ausschuss war im Dezember 2025 auf Antrag von Grünen und Linken eingesetzt worden, Chialo selbst war bereits im Mai desselben Jahres zurückgetreten und hatte dies mit Kürzungen im Kulturhaushalt begründet, nicht mit der Fördermittelpraxis.

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.