Benko-Familienstiftung mit Vermögenswerten von 300 Millionen Euro

12.03.2026


Die Laura Privatstiftung, ein zentraler Vermögensbunker der Familie Benko, hat am Mittwoch, dem 11. März, beim Landesgericht Innsbruck einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht folgte diesem Antrag und bestellte Rechtsanwalt Stefan Geiler zum Insolvenzverwalter. Die erste Tagsatzung ist für den 18. Mai anberaumt und wird nicht öffentlich stattfinden.

Hintergrund des Insolvenzantrags sind zwei Schiedssprüche des Internationalen Schiedsgerichts (ICC) in Genf, die die Stiftung zur Zahlung von über 900 Millionen Euro inklusive Zinsen verpflichten. Der Staatsfonds Mubadala aus Abu Dhabi hatte in einem dieser Verfahren etwa 700 Millionen Euro zugesprochen erhalten, nachdem er Signa Verletzungen von Finanzierungsvereinbarungen vorgeworfen hatte. Die Laura Privatstiftung erklärte, dass gegen diese Schiedssprüche keine ausreichenden Erfolgschancen für Rechtsmittel bestehen.

Die Stiftung, die im Dezember 2006 von René Benko und seiner Mutter Ingeborg Benko gegründet wurde, verfügte über Vermögenswerte von rund 300 Millionen Euro. Dazu zählten Zinshäuser in Ostdeutschland, zahlreiche Liegenschaften in der Region Innsbruck sowie die luxuriöse Villa in Innsbruck-Igls, deren Wert auf bis zu 80 Millionen Euro geschätzt wird. Die Stiftung galt jahrelang als wichtiger Teil des Familienvermögens.

Klaus Schaller, Leiter des KSV1870 in Tirol, erklärte, dass die Vorstände der Laura Privatstiftung sich gegen einen weiteren Rechtszug entschieden haben, der mit hohen Kosten verbunden gewesen wäre. Neben der Laura Privatstiftung sind auch weitere Gesellschaften der Signa-Gruppe und die Familie Benko Privatstiftung von den Schweizer Schiedssprüchen betroffen, über die bereits Insolvenzverfahren in Österreich eröffnet wurden.

Dankesbriefe als Trost: Was Organspende für Familien bedeutet

14.03.2026


In Deutschland ist die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr leicht gestiegen – der Bedarf bleibt jedoch deutlich höher. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) haben 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, ein Plus von 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wurden damit mehr als 3.000 Organe übertragen. Gleichzeitig stehen laut DSO rund 8.200 Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten und warten oft vergeblich auf ein Spenderorgan.

Die DSO und die Landesärztekammer Hessen nehmen diese Diskrepanz zum Anlass, in einer Veranstaltung in Frankfurt die Wirkung von Organspenden sichtbar zu machen. Empfängerinnen und Empfänger schildern dort, wie Transplantationen ihr Leben verändert haben, Angehörige berichten, wie sie die Entscheidung zur Spende getroffen haben. Ziel ist es, die abstrakte Statistik mit persönlichen Erfahrungen zu verbinden – und damit mehr Menschen zu motivieren, sich frühzeitig mit der eigenen Haltung zur Organspende zu beschäftigen und diese zu dokumentieren.

Ein Beispiel dafür ist Lea Jantschke. Ihre Mutter starb 2020 plötzlich an einem Hirnaneurysma, die Familie entschied sich zur Organspende. Ein Jahr später erhielt Jantschke den ersten Brief eines Empfängers der Niere ihrer Mutter. Der Kontakt erfolgt anonym, doch der emotionale Effekt ist für die Angehörigen groß. Der Brief sei für sie „wie ein kleiner Gruß“ von der Mutter gewesen, sagt die 27-Jährige. Das Schreiben habe ihrer Familie in der Trauerphase Halt gegeben, der Gedanke, die Mutter sei nun „ein Teil von dieser Familie“, habe sie besonders berührt.

Gleichzeitig macht die DSO deutlich, wie hoch der Druck auf Angehörige ist, wenn keine dokumentierte Entscheidung des Verstorbenen vorliegt. In den meisten Fällen hätten sich Betroffene zu Lebzeiten nicht mit dem Thema Organspende auseinandergesetzt, erläutert die Stiftung. Dann müssen Angehörige in einer emotionalen Ausnahmesituation und unter Zeitdruck entscheiden – häufig mit dem Ergebnis, dass sie eine Spende ablehnen, weil der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt ist. Ärztliche Vertreter der DSO werben deshalb nachdrücklich dafür, den eigenen Standpunkt zur Organspende zu Lebzeiten festzuhalten, um sowohl Wartende auf ein Organ als auch die eigenen Angehörigen zu entlasten.