
Die Deutsche Bahn wird am Mittwoch Details zu den anhaltenden Einschränkungen auf der Bahnstrecke zwischen Hamburg und Berlin bekanntgeben. Wochenlanger Frost im Januar und Februar hat zu erheblichen Verzögerungen bei der umfassenden Sanierung des Fernverkehrskorridors geführt, wie der bundeseigene Konzern mitteilte. Ursprünglich sollten die Bauarbeiten bis Ende April abgeschlossen werden, doch Mitte Februar informierte die Bahn bereits über Verlängerungen.
Als Hauptproblem nennt die Bahn den festgefrorenen Boden, der über mehrere Wochen das Ausheben von Kabelschächten für die Leit- und Sicherungstechnik unmöglich machte. Auch Arbeiten an den Oberleitungen, die eigentlich im Januar hätten erfolgen sollen, gestalteten sich aufgrund der Kälte schwierig. Die Bahn hatte zunächst einen neuen Zeitplan für diesen Freitag in Aussicht gestellt, wird diesen nun aber einige Tage früher vorlegen.
Seit August ist der Abschnitt zwischen Hamburg und Berlin aufgrund der Sanierung vollständig gesperrt. Fernzüge werden seither über Uelzen und Stendal umgeleitet und benötigen etwa 45 Minuten länger für die Strecke. Deutlich stärker betroffen sind jedoch Fahrgäste im Regionalverkehr, bei dem viele Linien ausfallen oder nur auf Teilstrecken verkehren.
Pendler in der Region sind auf Ersatzbusse angewiesen, deren Qualität laut Berichten in den letzten Tagen erheblich gelitten hat. Grund sind Streitigkeiten zwischen der Betreibergesellschaft Ecovista und einem Investor. Die 280 Kilometer lange Strecke durch fünf Bundesländer ist eine der wichtigsten Pendlerstrecken Deutschlands mit täglich rund 30.000 Fahrgästen im Fernverkehr und insgesamt 470 Zügen pro Tag.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.