
Im baden-württembergischen Landtag deutet alles darauf hin, dass die Abgeordneten ab Juli mehr Geld erhalten – und das ausgerechnet in einer Phase, in der im Bund auf eine Diätenerhöhung verzichtet wird. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wollen CDU, Grüne und SPD an dem seit Jahren etablierten Mechanismus festhalten, der die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge an die Lohnentwicklung im Südwesten koppelt. Die geplante Fortführung des Systems kommt trotz schwacher Konjunktur und anhaltender Spardebatten auf Bundes- und Landesebene.
Über den entsprechenden Antrag soll der Landtag am Mittwoch abstimmen. Beobachter rechnen mit einer klaren Mehrheit: Neben den Regierungsfraktionen von Grünen und CDU will auch die oppositionelle SPD zustimmen. Die AfD hingegen fordert, in diesem Jahr auf eine Anpassung vollständig zu verzichten. Ihr Vorstoß dürfte jedoch mangels Unterstützung der anderen Fraktionen scheitern. Damit würde der automatische Anpassungsmechanismus, der sowohl Erhöhungen als auch Senkungen vorsieht, in der neuen Legislaturperiode fortgeschrieben.
Die Diäten im Südwesten orientieren sich seit 2005 an der allgemeinen Einkommens- und Kostenentwicklung in Baden-Württemberg. Zu Beginn jeder Wahlperiode entscheiden die Abgeordneten, ob das sogenannte Indexierungsverfahren weiter gelten soll. In der Vergangenheit haben die Parlamentarier in Krisenzeiten bereits Ausnahmen gemacht: 2020 nahmen sie eine Nullrunde hin, 2021 wurden die Bezüge abgesenkt. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 kam es dann wieder zu Anhebungen.
Zuletzt stieg die steuerpflichtige Grundentschädigung zum 1. Juli des vergangenen Jahres um 5 Prozent auf 9.322 Euro im Monat. Parallel erhöhte sich die Kostenpauschale, mit der etwa Wahlkreisarbeit und Bürobetrieb finanziert werden, auf 2.738 Euro. Der Vorsorgebeitrag für die Altersversorgung der Abgeordneten kletterte auf 2.169 Euro. Befürworter des Systems verweisen darauf, dass das Verfahren politische Einflussnahme auf die eigenen Bezüge begrenzen und Diätendebatten entpolitisieren soll. Kritiker dürften angesichts der wirtschaftlichen Lage dennoch die Frage stellen, ob eine erneute Anpassung zum jetzigen Zeitpunkt ein vermittelbares Signal an die Öffentlichkeit ist.
Im Land Bremen beginnt nach den Sommerferien ein Pilotprojekt, das den Arbeitsalltag von Lehrkräften grundlegend verändern könnte. An neun ausgewählten Schulen erfassen die Lehrerinnen und Lehrer künftig ihre gesamte Arbeitszeit digital – weit über die bisher dokumentierten Unterrichtsstunden hinaus. Bildungsenator Mark Rackles (SPD) spricht von einem Schritt, der Schule "perspektivisch" verändern werde. Erste Auswertungen des Testlaufs werden für Ende 2027 oder Anfang 2028 erwartet.
Hintergrund ist die gewachsene Bandbreite an Aufgaben, die im bisherigen System kaum abgebildet wird. Neben Unterricht kommen Elternarbeit, Team- und Gremienarbeit, Konferenzen, Schulentwicklungsprojekte sowie Fahrten hinzu. Lehrkräfte berichten zudem von regelmäßigem Arbeiten am Abend oder am Wochenende, etwa für Vorbereitung, Korrekturen oder digitale Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Nach Ansicht des Senats soll diese Belastung künftig sichtbar und systematisch erfasst werden.
Technisch setzt Bremen auf ein digitales Tool, auf das Lehrkräfte per Smartphone oder Rechner zugreifen können. Sie tragen Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeit ein – zur Auswahl stehen Kategorien wie "Unterricht", "Coaching" oder "Austausch"; auch Abwesenheiten durch Krankheit oder Urlaub werden eingepflegt. Das Projekt ist auf ein gesamtes Schuljahr angelegt. In einer Einführungsphase lernen Lehrkräfte die Anwendung kennen, anschließend analysieren Projektgruppen erste Ergebnisse und suchen insbesondere mit stark belasteten Lehrkräften das Gespräch, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Politisch und arbeitsrechtlich geht es um mehr als ein Softwareprojekt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und damit auch Lehrkräfte – ihre Arbeitszeit erfassen. Der Bremer Testlauf soll daher grundsätzliche Fragen klären: In welchem Umfang ist Wochenendarbeit zulässig? Wie wird eine Klassenfahrt bewertet? Wie lassen sich Teilzeitmodelle, Datenschutz und Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit unter einen Hut bringen? Rackles betont, das Vorhaben sei nicht nur für Bremen gedacht, sondern solle Erkenntnisse für alle Bundesländer liefern.