Anleger in Europa reduzieren Risikoexposure angesichts Nahost-Spannungen

12.03.2026


Die europäischen Aktienmärkte haben zur Wochenmitte ihre kurze Erholungsphase beendet und sind erneut ins Minus gedreht. Auslöser ist nach Einschätzung von Marktbeobachtern vor allem die wachsende Unsicherheit im Nahen Osten, die über die Energiepreise zunehmend als Belastungsfaktor für die Weltwirtschaft wahrgenommen wird. "Die Situation im Nahen Osten führt über die Energiepreise zu massiven Beeinträchtigungen der Weltwirtschaft", sagte Andreas Lipkow, Marktanalyst beim Broker CMC Markets. Das größte Problem bleibe die Unsicherheit; mögliche Stützungsmaßnahmen wie die Freigabe strategischer Ölreserven verpufften deshalb rasch.

Der Eurozonen-Leitindex EuroStoxx 50 verlor im Verlauf rund ein halbes bis knapp ein Prozent und lag je nach Messzeitpunkt zwischen etwa 0,56 Prozent und 0,73 Prozent im Minus. Auch die Leitindizes außerhalb der Währungsunion gaben nach: Der britische FTSE 100 sank um rund 0,6 bis 0,8 Prozent, der Schweizer SMI um etwa 0,7 bis 0,8 Prozent. Die gleichgerichteten Rückgänge an den großen Handelsplätzen in Paris, London und Zürich spiegeln die zunehmende Risikoaversion der Anleger wider.

Gleichzeitig verlagerten Investoren ihr Kapital in vermeintliche Profiteure höherer Energiepreise. Ölwerte zählten europaweit zu den Stützen des Marktes. Die Notierungen für Rohöl drehten nach zwei schwächeren Handelstagen wieder nach oben, angetrieben von der Sorge, dass es zu längeren Unterbrechungen der Öllieferungen durch die strategisch wichtige Straße von Hormus im Persischen Golf kommen könnte. Damit scheint der Preisrückgang, der am Montag eingesetzt und sich am Dienstag fortgesetzt hatte, vorerst gestoppt. Dagegen litten besonders Branchen, deren Kostenstrukturen empfindlich auf steigende Energie- und Treibstoffpreise reagieren. Fluggesellschaften wurden von den deutlich höheren Kerosinpreisen belastet, und auch Logistiker sowie Chemieunternehmen gerieten unter Druck. Zinssensitive Immobilienwerte standen zusätzlich wegen fortbestehender Inflations- und Zinsängste auf den Verkaufslisten.

Relativ robust präsentierte sich der europäische Einzelhandelssektor. Unterstützt wurde er vom Schwergewicht Inditex, dessen Aktien zulegten und damit dem Marktsegment Stabilität verliehen. Der spanische Textilhändler hatte im Geschäftsjahr 2025/26 etwas besser verdient als erwartet; laut Analysten entwickelte sich zudem der Start in das laufende Jahr im Februar und Anfang März über den Prognosen. Beobachter verweisen darauf, dass die Bewertung der Aktie als attraktiv gilt und den Papieren in dem nervösen Marktumfeld eine gewisse Stütze bietet. In London dagegen gerieten die Anteilscheine des Versicherers und Vermögensverwalters Legal & General deutlich unter Druck und zählten mit einem Kursabschlag im hohen einstelligen Prozentbereich zu den größten Verlierern im FTSE 100.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.